Versorgungspunkte freiwillige Zusatzversicherung öffentlicher Dienst

Berechnung der Versorgungspunkte bei freiwilliger Zusatzrentenversicherung des öffentlichen Dienstes

Die Höhe der Rentenanwartschaft aufgrund freiwilliger Zusatzrentenversicherung wird durch Versorgungspunkte bestimmt. Diese werden durch die eingezahlten Beiträge erworben.

Die Versorgungspunkte errechnen sich wie folgt:

Der jährlich eingezahlte Beitrag wird durch den sogenannten Regelbeitrag in Höhe von 480 € geteilt. Das Ergebnis wird mit dem entsprechenden Altersfaktor aus der dem Versicherungsvertrag zugehörigen Alterstabelle multipliziert.


Berechnungsformel für Versorgungspunkte bei freiwilliger Zusatzrentenversicherung:

Formel:

(Jährlich) eingezahlter Beitrag : Regelbeitrag x Altersfaktor = Versorgungspunkte

Begriffserläuterungen:

Jährlich eingezahlter Beitrag:

Der Beitrag wird vom Versicherungsnehmer bei Abschluss der Zusatzversicherung frei bestimmt. Er beträgt aber mindestens 1/60 der Bezugsgröße gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV. Im Jahr 2019 beläuft sich der Mindestbeitrag auf 233,63 €.

Regelbeitrag:

Hierbei handelt es sich um eine versicherungsmathematisch festgelegte Rechengröße. Grundsätzlich bleibt der Regelbeitrag in Höhe von 480,00 Euro unverändert.-

Altersfaktor:

Der Altersfaktortabelle ist Bestandteil des Versicherungsvertrages. Dieser liegt eine bestimmte Zinshöhe zu Grund. Ist die (angenommene) Verzinsung auf dem Kapitalmarkt nicht zu erzielen, so kann diese vom Verwaltungsrat abgesenkt werden.

Versorgungspunkte (= Ergebnis)


Wie errechnet sich die Höhe der freiwilligen Zusatzrente?

Um die (künftige) Höhe der freiwilligen Zusatzrente bestimmen zu können, ist es erforderlich, die Summe der erworbenen Versorgungspunkte zu ermitteln:

Beispiel zur Berechnung der Rentenanwartschaft:

Bereits erworbener Punktestand zum 31.12.2017: 20 Versorgungspunkte (VP)

Berechnung zusätzliche Versorgungspunkte bis 31.12.2018:

Eingezahlter Beitrag in die ZusatzversorgungPLUS: 1.200,00 €

Altersfaktor: 1,20

Versorgungspunkte im Jahr 2018 erworben: 3 VP

(1.200,00 € Beitrag : 480,00 € Regelbeitrag x 1,20 Altersfaktor = 3,00 VP)

Stand Versorgungspunkte 2018 gesamt: 23 VP

Berechnung der Höhe der Rentenanwartschaft:

Um die künftige Altersrente berechnen zu können, ist es im Weiteren erforderlich, die Anzahl der Versorgungspunkte mit dem sogenannten Messbetrag (Wert eines Versorgungspunktes) zu multiplizieren. Dieser beträgt 4,00 Euro. Hierbei handelt es sich um eine versicherungsmathematische Rechengröße, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt ist.

Ergebnis:

Die monatliche Betriebsrente würde somit 92,00 Euro (brutto) betragen (23 VP x 4,00 € Messbetrag).


Können Rentenanwartschaften der freiwilligen Zusatzrentenversicherung gemindert werden?

Die Anzahl der nach vorgenannter Berechnung erworbenen Versorgungspunkte kann abgesenkt werden. Hierzu ist ein begründeter Vorschlag des verantwortlichen Aktuars gegenüber dem Verwaltungsrat erforderlich.

Kommen Absenkungen des kalkulierten Zinssatzes in der Praxis vor?

Ja. Aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse (niedrige Verzinsung des angelegten Geldes auf den Kapitalmärkten) wurde der Rechnungszins von Zusatzversorgungskassen wiederholt gesenkt. Garantiert für die Auszahlung der Renten sind die selbst eingezahlten Beiträge zuzüglich etwaiger staatlicher Zulagen (Kapitalerhaltungsgarantie).

Gemäß Versicherungsbedingungen zulässige Anlässe für eine Minderung der Versorgungspunkte sind u.a.,

  • wenn sich die angenommene Zinshöhe auf dem Kapitalmarkt nicht mehr erzielen läßt,
  • die dauernde Erfüllbarkeit aller Anwartschaften und Leistungen aufgrund der Vermögenslage der Versorgungskasse nicht zu erwarten ist,
  • die gesetzlich oder von der Aufsicht geforderte Kapitalausstattung nicht erreicht bzw. künftig voraussichtlich nicht erreicht wird.

Minderung der Zusatzrente aufgrund Beschlussfassung des Verwaltungsrates der Zusatzversorgungskasse

In einer konkreten Beratungsangelegenheit hat der Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse beschlossen, den kalkulierten Zins bis auf Weiteres auf 3,25 % abzusenken. Somit mindert sich die Anwartschaftsprognose auf 75 % der bei seinerzeitigem Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Rentenzahlung.

Denn die Anzahl der Versorgungspunkte beträgt jetzt nur noch 17,25 VP. Die monatliche Zusatzrente würde sich mit Rentenbeginn somit nur noch auf 69,00 Euro (brutto) belaufen. Mithin ein Rentenverlust von 25 % der in Aussicht gestellten Rente.


Ist denn wenigstens die bereits geminderte Rentenanwartschaft zweifelsfrei garantiert?

Jein. Wie bereits gesagt – diese kann unter den vorgenannten Voraussetzungen weiter abgesenkt werden. Garantiert ist lediglich, dass die eingezahlten Beiträge einschließlich etwaig geflossener staatlicher Zulagen als Mindestleistung zur Verfügung stehen muss (Kapitalerhaltungsgarantie). Aus der Mindestleistung ist eine garantierte Rentenleistung zu bilden.

Im vorstehenden Beispiel hat die Zusatzversorgungskasse für die bis zum 31.12.2018 eingezahlten Beträge eine garantierte monatliche Rente in Höhe von ca. 29,00 Euro errechnet. Diese Garantierente erhöht sich jedoch um die in den Folgejahren eingezahlten Beträge.


Anmerkung zu Steuern und Sozialabgaben auf Rentenzahlungen aus der freiwilligen Zusatzversorgung

Etwaig fällige Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf diesen Rentenrestbetrag sind nicht Gegenstand vorstehender Überlegungen. Die zukünftigen staatlichen Abgaben dürfen jedoch nicht außen vor gelassen werden. Bei der Fragestellung, ob der Abschluss oder die Weiterführung der freiwilligen Zusatzrente sinnvoll ist, sind die zukünftigen (Zwangs-)abgaben mit zu betrachten.


Resümee:

Ob der

  • Abschluß eines Neuvertrages
  • die Beitragsminderung bei Altverträgen
  • Beitragsfreistellung bei Alterverträgen oder
  • die Aufkündigung sinnvoll ist,

läßt sich nur in Kenntnis der konkreten beruflichen Situation und persönlichen Lebensumstände klären. Aufgrund dessen, dass nur der Kapitalerhalt garantiert ist, erscheinen unter Renditegesichtspunkten Einzahlungen in die freiwillige Zusatzversorgung eher kritisch.

Andererseits – wo lässt sich Geld aktuell sicher und vermögenssteigernd anlegen? Öffentliche Zusatzversorgungskassen sind da schon eine sichere Bank. Bei einer positiven Entwicklung der Kapitalmärkte hat der Arbeitnehmer die Perspektive, an den erzielten Überschüssen der Zusatzversorgungskasse beteiligt zu werden (Bonuspunkte).

Geldwert könnte auch ein etwaig mit versicherter Schutz gegen das Risiko der Erwerbsminderung sein. Diese zusätzliche Absicherung bieten einige Zusatzversorgungskassen an.


     

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