Zusatzversorgung öffentlicher Dienst
Rechtsberatung zur Zusatzversorgung, Berechnung der (voraussichtlichen) Zusatzrente für Tarifbeschäftigte, Versorgungsauskünfte für ehemalige Tarifbeschäftigte, Hinterbliebene und geschiedene Ehepartner.
Rechtsdienstleistungen zur Zusatzversorgung Im Einzelnen:
- Beratung von Angestellten und Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes
über
- tarifvertragliche Regelungen zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (TVöD und angelehnte Tarifwerke – ATV-K, TV-BA, AVR)
sowie den
- Regelungen über die Leistungen der jeweiligen Zusatzversorgungskassen (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL, Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung – AKA e.V., kirchliche Zusatzversorgungskassen – KZVK, EZVK).
- Beratung über ergänzende freiwillige Versicherung durch Eigenbeiträge bei den jeweiligen Trägern der Zusatzversorgung durch Entgeltumwandlung – z.B. VBLextra, VBLdynamik.
und bei
- Einführung, Änderung oder Wechsel der betrieblichen Altersversorgung,
- Übertragung erworbener Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel.