Überbrückungshilfen für Unternehmen, Altersvorsorge und Umsatzrückgang durch Corona

Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen

– private Altersvorsorge nicht förderfähig –

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Trotz Überbrückungshilfen sehen sich ganze Branchen in ihrer Existenz bedroht. Beispielsweise warnen das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Tourismusverbände vor einem Massensterben.

 


Und was unternehmen Hotellerie und Tourismusbranche?

Presseberichten zufolge fordern sie Corona Hilfen und klare Perspektiven. Aber die gibt es doch bereits:

Die sogenannten Überbrückungshilfen (I – III) werden zwar als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, förderfähig sind jedoch nur „nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten“. Die eigenen Lebenshaltungskosten des Geschäftsführers, der Unternehmerlohn oder die private Altersvorsorge sind nicht förderfähig (Überbrückungshilfe III – soweit der Unternehmer sozialversicherungsrechtlich als selbständig einzustufen ist).


Vogel Strauß will die klaren Perspektiven nicht sehen

Andere Corona Hilfen werden überwiegend als Darlehen gewährt und sind der Regel rückzahlbar. Ist die künftig zu erwartende Umsatzrendite hinreichend, um etwaige Schulden zu tilgen? Finanzielle Corona-Hilfe könnten ansonsten eine Sterbehilfe sein.

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Selbst, wenn die Hotellerie wieder öffnen dürfte, uneingeschränkte Reisefreiheit wieder hergestellt würde, was sollte sich ändern? Zahlreiche Unternehmen verschiedenster Wirtschaftszweige sind gefährdet.

Eben deshalb werden auch in Schlüsselindustrien (z.B. Automobilbau) Arbeitsplätze abgebaut.

Die Kaufkraft einer ganzen Volkswirtschaft ist bedroht. Somit wäre kaum zu erwarten, dass Hotellerie, Tourismus, aber auch andere von Corona betroffene Branchen mit Einnahmen wie vor der (Wirtschafts-)krise rechnen können.


Perspektiven gibt es also. Die braucht man nicht zu fordern, sie sind deutlich sichtbar. Bleibt zu hoffen, dass die ehemaligen Inhaber wenigstens privat rechtzeitig vorgesorgt haben.


     

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