Selbsteinschaetzungsbogen R0215

Selbsteinschaetzungsbogen ausfüllen oder besser bleiben lassen?

Update zu R0215 (Stand 21.01.2020)

Im Internet sind zahlreiche Beiträge zum Selbsteinschaetzungsbogen R0215 veröffentlicht. Oftmals wird die Auffassung vertreten, dass das Ausfüllen des Vordrucks den Ärzten der Deutschen Rentenversicherung dabei hilft, ein möglichst umfassendes Bild Ihrer Gesundheitsstörungen zu erlangen.


Fraglich ist jedoch, ob dieses „umfassende Bild“ dem Ziel Ihrer Antragstellung – nämlich Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung förderlich ist. Erwerbsgemindert sind Sie nur unter engen Voraussetzungen. Diese finden Sie hier unter der Überschrift „Reha vor Rente“ beschrieben.

Ob Erwerbsminderung im rentenrechtlichen Sinne vorliegt, entscheiden nicht Sie. Ein umfassendes, medizinisch substantiiertes Bild Ihrer Gesundheitsstörungen erlangt die Deutsche Rentenversicherung im Wesentlichen über den

Als medizinischer Laie können Sie an dieser Stelle kaum etwas Fachkundiges beitragen. Sie können sich aber in die Nesseln setzen. Beispielsweise indem Sie im Selbsteinschaetzungsbogen R0215 über Sie belastende gesundheitliche Probleme berichten. Haben diese ihre Ursache nicht im ärztlich bereits diagnostizierten Krankheitsbild, könnte das die Ärzte der Rentenversicherung zu Zweifeln veranlassen.

Ist der Antragsteller eventuell noch therapierbar? Könnte eine weitere Reha, in einer Klinik mit anderer Indikation, helfen? Können Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit beitragen? Möglicherweise hilft es bereits, Ihre Arbeitsbedingungen zu ändern.


Denken Sie bitte daran, die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ist der letzte Schritt. Dieser erfolgt erst dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einem Zeitumfang von wenigstens 6 Stunden täglich, einer Tätigkeit nachzugehen. Ihre Selbsteinschätzung ist hier nicht maßgeblich.