Ruhestandsplanung im Schatten wirtschaftlicher Krisen
Eine goldene Brücke zum Schutz der eigenen Werte existiert nach Auffassung des Autors nicht. Selbst eine Brücke aus Eisen will mit Überlegung geplant werden, um nicht nur rechnerisch tragfähig zu sein, sondern auch den Stürmen des Lebens Stand halten zu können.
In der heutigen krisenhaften Zeit ist viel gewonnen, wenn vorhandenes Eigentum vor Verlust geschützt ist. Gerne erarbeite ich mit Ihnen und Ihren etwaigen Ratgebern – Rechtsanwalt, Versicherungen, Steuerberater – eine umfassende Lösung.
Update 1: Im Jahr 2020 begann die Corona-Wirtschaftskrise. Als dieser Beitrag 2016 geschrieben wurde, reichte meine Vorstellungskraft für ein solches Szenario nicht aus. Gegenwärtig (Februar 2021) ist nicht absehbar, wie sich die Krise weiter entwickelt.
Update 2: Im Jahr 2021 fordern Spitzenpolitiker Vermögensumverteilung durch Lastenausgleich. “Die Folgen der Corona-Pandemie wären ungleich verteilt”.
Informationsgespräch zu den Themenkreisen
- welche Möglichkeiten bestehen, Geld und Eigentum zu schützen?
- wie kann ich meine Liquidität aufrecht erhalten?
- welche Vorsorgeformen sind aus welchen Gründen gefährdet?
- rentiert sich die Fortführung bestehender Vorsorge- und Sparverträge
unter finanzmathematischen Gesichtspunkten? - welche Wege haben andere beschritten?
Zukunftsfähige Vorsorge ist möglich – auch bei niedrigem Einkommen.
Schutz der Ersparnisse – wichtiger als zusätzliche private Absicherung
Dass die Rente keineswegs so sicher ist, wie der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm im Jahr 1986 verkündete, dürfte sich herumgesprochen haben. Ein Beispiel hierfür ist die Anhebung des Renteneintrittsalters.
Die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre dient der Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der Rentenversicherung (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007, Teil I Nr. 16, 30.04.2007). Oder anders: Arbeitnehmer müssen zwei Jahre länger arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen, bevor sie ihre um zwei Jahre gekürzte Lebensrente in Anspruch nehmen können.
Niedrige Renten können Immobilieneigentum gefährden
Es ist eine Binsenweisheit: Renten können nur in dem Umfang gezahlt werden, wie Geld vorhanden ist. Die gesetzliche Rentenversicherung verfügt praktisch über keine Rücklagen. Erst durch Sozialversicherungsbeiträge, die von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und anderen Beitragspflichtigen an die Einzugsstellen der Krankenkassen entrichtet werden (§ 28h Abs. 1 SGB IV), erhält der Rentenversicherungsträger die für seine Leistungen erforderlichen Geldmittel.
Gesetzliche Rente auf dem Niveau von Hartz IV-Leistungen
(„Fast jedem zweiten Rentner droht im Jahr 2030 die Altersarmut“ – WDR 5 Morgenecho vom 12.04.2016)
Rentner werden sich auf langjährige, magere Zeiten einzustellen haben (Stichwort: solidarische Lebensleistungsrente). Bereits in den zurückliegenden 20 Jahren ist das Rentenniveau zurückgegangen. Heute verfügt die Hälfte aller Rentner nicht einmal mehr über eine monatliche Rente von 1000.00 Euro. Bei diesem geringen Rentenanspruch wirkt sich auch die im Jahr 2016 medienwirksam gewährte Rentenerhöhung von 4,25 % (West) und 5,95 % (Ost) in Euro gerechnet kaum aus.
Bereits im Jahr 2013 titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung „Die Rente frisst den Bundeshaushalt auf“. „Beinahe 30 Prozent der Ausgaben des Bundes landen alljährlich auf den Konten der Rentner“ (FAZ 04.09.2013). Noch funktionieren die gesetzlichen Rentenzahlungen und das System der privaten Altersvorsorge. Jedoch: „Das Schlaraffenland ist bald abgebrannt“ meldete die Wirtschaftswoche zum Jahresende 2015 (Wirtschaftswoche 31.12.2015).
Anmerkung: was von der (jährlichen) Rentenerhöhung im Portemonnaie ankommt, können Sie lesen, wenn Sie hier anklicken.
Online-Rechner zur Ermittlung bereits heute abzuführender Abgaben aus betrieblicher Altersversorgung und des Wertverlustes aufgrund Inflation finden Sie, wenn Sie hier anklicken.
Niedrige Renten gefährden das Immobilieneigentum der Bürger. Dieser Satz erscheint Ihnen überzogen? Dann klicken Sie bitte auf vorstehende Zeilen.
Ruhestandsplanung als Schutz vor Altersarmut
Eine Ruhestandsplanung, wie sie den heutigen Rentenbeziehern noch möglich war, lässt sich kaum noch vornehmen.
Vorausschauende Ruhestandsplanung ist jedoch wichtig
um sich vor einem weiteren Erodieren der staatlichen Rente, privaten Altersvorsorge und Leistungen der öffentlichen Sozialversicherung (insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung) möglichst zu schützen.