Rentenvorsorge berechnen – Online-Rechner für Zinsen und Altersvorsorge

Rentenvorsorge

mit Online-Rechner Zinsen und Zinseszinsen auf Sparguthaben berechnen


Mit diesem Rentenrechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Vermögen einschließlich Zinseszinsen am Ende der Anspardauer sein wird:


 

Kapitalaufbau – Sparguthaben und Zinseszinsen berechnen


Bitte den Ansparzeitraum eingeben:

Jahre


Bitte den Zinssatz eingeben:

Prozent


Ihre monatliche Einzahlung:

Euro



Ihr Sparguthaben beträgt:

Euro


Der Zinsanteil am Sparguthaben beträgt:

Euro


persönliche Rentenvorsorge und gesetzliche Altersvorsorge im Vergleich

Sicherlich, der Zinsertrag bei klassischen Sparformen (z.B. Tagesgeldkonto oder Sparbuch) ist nicht üppig. Bei anderen Anlageformen zur Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge) sieht es jedoch auch nicht rosig aus.

Trotz niedriger Zinsen kann es rentierlich sein, regelmäßig Geld auf das eigene Sparkonto einzuzahlen. Über das angesparte Kapital können Sie bereits vor Rentenbeginn im Wesentlichen frei verfügen. Auch bei der Kapitalentnahme im Rentenalter bleiben Sie flexibel.


Rentenvorsorge - Online-Rechner und Zinseszinsrechner für Kapitalaufbau als Altersvorsorge. Ansparrechner für  Zusatzrente im Alter.

Weitere Online-Rechner zur Rente finden Sie, wenn Sie hier anklicken.

Vielleicht vergleichen Sie das mit obigem Zinseszinsrechner ermittelte Guthaben mit Ihrer künftig zu erwartenden – garantierten – Bruttoauszahlung aus Ihrer (betrieblichen) Altersvorsorge?

Die Bruttoauszahlung sollte auf der sogenannten „Standmitteilung“ ausgewiesenen sein. Die Mitteilung über den Stand Ihres Versicherungskontos sollte Ihnen Ihr Versicherer jährlich, oder auf Anfrage, übersenden.

Für Riester-Vorsorgeverträge ist eine jährliche, schriftliche Informationspflicht gesetzlich festgelegt (§ 7a AltZertG).


Sozialabgaben und Steuern schmälern die Rendite der (betrieblichen) Altersvorsorge

Ob sich die zumeist langjährigen Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer wirklich rechnen, ist durchaus fraglich. Mit Auszahlungsbeginn im Rentenalter fallen in der Regel Sozialabgaben an.

Das heißt, Sie zahlen die vollen Beitragssätze zur Kranken- und Pflegeversicherung – abzüglich des Freibetrages in Höhe von 164,50 € / Monat (Jahr 2021). Darüber hinaus ist die Betriebsrente in der Regel zu versteuern.

Wohl niemand vermag seriös vorherzusagen, wie sich die Beitragssätze für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuersätze künftig entwickeln. Die Auswirkungen auf die Rendite der Entgeltumwandlung sind somit kaum kalkulierbar.