“Früher in Rente” gehen
als in der gesetzlichen geregelten “Frührente” vorgesehen
Sie sind im Lebensalter 55 + und möchten früher in Rente gehen als gesetzlich vorgesehen? Die staatliche Rentenversicherung kennt verschiedene Optionen. Einen Rechtsanspruch auf Frührente haben Sie in der Regel erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres. Noch früher in Rente zu gehen, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung so nicht vorgesehen.
Nicht früher in Rente – jedoch früher aus dem Berufsleben ausscheiden
Im Kern geht es darum, Lücken bis zur „echten Rente“ zu vermeiden. Wichtig ist, dass Sie als Arbeitnehmer beschäftigt und mindestens um die 55 Jahre alt sind.
Arbeitnehmer können nicht frueher in Rente jedoch vorzeitig in Ruhestand gehen. Voraussetzung ist, dass Ihr Chef Sie bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben finanziell unterstützt.
Arbeitgeber entscheiden zumeist unter Gewinn- und Kostengesichtspunkten. Deshalb ist es wichtig, dass der Chef für sich einen geldwerten Vorteil erkennt. Ist dieser gegeben, wird er sich Ihrem Wunsch auf vorzeitigen Ruhestand kaum entgegenstellen.
Gesprächsansatz sind in der Regel die Ihnen direkt zurechenbaren Arbeitgeberpersonalkosten. Also Ihre Bruttopersonalkosten zuzüglich des Arbeitgeberanteils für die Sozialversicherung. Über sogenannte Personalkostenhochrechnungen lassen sich diese recht genau für die Zukunft prognostizieren.
Einfallstor zum vorzeitigen Ruhestand: Personalkosten überzeugend darlegen
Aus diesen Berechnungen wird zumeist ersichtlich, dass ältere Arbeitnehmer mit zunehmenden Lebensalter deutlich wachsende Personalkosten verursachen. Im Ergebnis können beide Seiten von einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses profitieren. Voraussetzung für Ihre Zustimmung sollte jedoch sein, dass Ihr Chef Sie an den zu erwartenden Kosteneinsparungen teilhaben lässt. Über eine Rentenberechnung läßt sich Ihre Erwartung, früher in Ruhestand zu gehen, begründet darlegen.