Online-Rechner – Ausgleich Rentenminderung
Rentenminderung durch freiwillige Beitragszahlung vermeiden
Die Rentenminderung bei vorgezogener Altersrente lässt sich durch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen. Somit ist auch bei vorzeitigem Rentenbeginn eine volle Rente möglich.
Die Ausgleichszahlung kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze als Einmalzahlung oder auch in Teilbeträgen entrichtet werden.
Monatliche Kapitalentnahmen aus einem Tagesgeldkonto oder anderen Anlageformen könnten jedoch eine Alternative zur Ausgleichszahlung an die Deutsche Rentenversicherung sein.