„ … denn eins ist sicher: Die Rente“so der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Am 10. Oktober 1997 verkündete er diese Worte im Deutschen Bundestag anlässlich der anstehenden Bundestagswahlen. ![]() Prognose Rentenberater Ziemann bereits zu Beginn der Corona-Wirtschaftskrise 2020: Rentenerhöhungen fallen im kommenden Jahr ins Wasser. Nach einer gesicherten Rente sieht es in Zeiten der Corona-Wirtschaftskrise leider nun wahrlich nicht aus. Klicken Sie gerne auf diese Videos.
Mit Brotkrumen gegen die ArmutsgefährdungIm Jahr 2021 fallen Rentenerhöhungen in Deutschland (West) aus. Aber bereits vor der Corona Wirtschaftskrise konnte man von spürbaren Rentenerhöhungen eigentlich gar nicht sprechen. Tatsache ist jedenfalls, dass in Deutschland ein durchschnittlicher Altersrentner nach langjähriger, 35jähriger Beschäftigung, eine Rente in Höhe von gerade einmal rund 1.000,00 € netto erhält (Jahr 2019). Rentner 2019 – ein Beispiel: Ab Juli 2019 gibt´s mehr Geld für Rentner – verkündet die Bundesregierung. „Rentnerinnen und Rentner können sich freuen – die Altersbezüge steigen deutlich an“. Nun ja, vielleicht in Prozent gerechnet: In den alten Bundesländern wird die Steigerung 3,18 % und im Osten 3,91 % betragen. Die sogenannte Standardrente beträgt somit 1.487,18 € (45,83 € mehr als im Vorjahr) bzw. 1.435,05 € (54,00 mehr) gemäß Mitteilung der Regierung. Standardrente ist nicht DurchschnittsrenteDas heißt allerdings nicht, dass der Durchschnitt der deutschen Rentner diese „Standardrente“ auch tatsächlich bezieht. Nur die wenigsten Rentner haben die erforderlichen 45 Jahre lang als Durchschnittsverdiener in die Rentenkasse eingezahlt. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Jahr 2019 veröffentlichte durchschnittliche Jahresarbeitsentgelt beträgt 38.901,00 € (West). Bei entsprechendem Bruttoeinkommen wird dem Arbeitnehmer ein Entgeltpunkt gutgeschrieben. Die Anzahl der im (Berufs-)leben erworbenen Entgeltpunkte, multipliziert mit dem sogenannten Rentenwert (33,05 € West / 2019) ergibt die Bruttomonatsrente. Einkünfte unterhalb des Durchschnittsverdienstes oder Lücken im Erwerbsleben stehen der „Standardrente“ entgegen. Insbesondere Frauen, aber auch Akademiker sind betroffen. Frauen aufgrund Schwangerschaft und oft jahrelanger Abwesenheit aus dem Job, Akademiker aufgrund des späteren Berufseinstiegs. Rentenerhöhung und RentenabzügeMütter bekommen für vor 1992 geborene Kinder bis zu 2,50 Entgeltpunkte zusätzlich angerechnet und für jedes später geborene Kind 3,00 Punkte. Frauen, die mit einem Kind länger als 3 Jahre zu Hause bleiben, erwerben jedoch keinen weiteren Rentenanspruch. auch Akademiker sind betroffen Akademiker treten oft erst mit 25 Jahren in das Erwerbsleben ein. Diese Arbeitnehmergruppe hat keine Möglichkeit, bis zum Beginn der Regelaltersrente (67 Jahre) auf 45 Beitragsjahre zu kommen. Möglicherweise können Akademiker diesen Nachteil durch einen höheren Durchschnittsverdienst wieder ausgleichen. Sicher ist dies in Zeiten der Niedriglohnbeschäftigung keineswegs. Aber auch Nichtakademiker sind betroffen. In der Berufsausbildung ist der Lohn eher niedrig und in den ersten Berufsjahren danach wird nicht jeder Arbeitgeber bereit oder in der Lage sein, ein Arbeitgeberbrutto von ca. 47.000,00 € zu zahlen (Arbeitnehmerbrutto 38.901,00 € zzgl. vom Arbeitgeber zu entrichtender Sozialversicherungsanteil). Das ist eine Ursache, dass die durchschnittliche Bruttorente in Deutschland deutlich unter der von der Bundesregierung genannten „Standardrente“ liegt. Krankenversicherung zehrt an RentenerhöhungDie andere ist in den Sozialversicherungsbeiträgen zu sehen, die der Rentner aus seiner Bruttorente zu entrichten hat. Bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung betragen die Abzüge derzeit 7,30 % (zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag – ca. 0,90 %) und 3,30 % für die Pflegeversicherung (kinderlose). Von der Bruttorente werden also insgesamt 11,50 % abgezogen. Im Ergebnis beträgt der durchschnittliche Monatsrente (netto) 1.103,00 € bei Männern und 712,00 € bei Frauen (Jahr 2018 – alte und neue Bundesländer). Die von der Bundesregierung verkündete Rentensteigerung beläuft sich insoweit auf 35,00 €/netto monatlich mehr im Portemonnaie (Männer/West). Anstieg der LebenshaltungskostenAllerdings steigen auch die Verbraucherpreise. Die Inflation des Jahres 2018 betrug 1,90 Prozent (Quelle: statistisches Bundesamt). Der Kaufkraftverlust beläuft sich somit auf 20,96 € zum Jahresende 2018 (1.103,00 € x 1,90 %). Dieser Betrag ist von der Rentensteigerung abzuziehen – bleiben 14,04 €/Monat. Diese „kräftige“ Renten
Die gefühlte Inflation (also die Verbraucherpreise für Güter des täglichen Bedarfes betreffend – z.B. Brot, Milch, Strom, Heizung) dürfte jedoch über 1,90 Prozent liegen. Trotz Rentenerhöhung – Rentner hart an der ArmutsgrenzeDiese „spürbar höhere Rente“ mag den Rentner freuen, so meint jedenfalls die Bundesregierung. Aber ist es wirklich ein Grund zur Freude, am Ende des Berufslebens eine Nettorente von ca. 1.100,00 € ausgezahlt zu erhalten? Bei Männern wohlgemerkt – denn Frauen mit einer Rente von 712,00 € werden ohnehin die sogenannte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ in Anspruch zu nehmen haben. Deren Leistungen liegen mit ca. 794,00 € (424,00 € Regelbedarf Stufe 1, zzgl. 300,00 € Miete und 70,00 € Heizkosten gemäß Beispielrechnung Bundesministerium für Arbeit und Soziales) über der Grundrente. Bevor eine Frau diese Leistung erhält, hat sie allerdings zunächst ihr Privatvermögen – sprich ihre Lebensarbeitsleistung, aufzuzehren (gemäß § 43 SGB XII). Können denn wenigstens diejenigen Arbeitnehmer sich freuen, die 35 Jahren als Durchschnittsverdiener gearbeitet haben? Diese hätten dann 35 Entgeltpunkte erworben – was heute einer Bruttorente von 1.156,75 € entspricht. Abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 132,94 € verbleiben 1.023,81 € netto. Gemäß statistischem Bundesamt liegt der Schwellenwert für Armutsgefährdung bei 1.096,00 Euro. Die Steuerpflicht auf Renten ist dabei noch gar nicht betrachtet. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD) verkündete nach Kabinettsbeschluss zur Rentenerhöhung, dass „Deutschland ein wirtschaftlich starkes Land ist, das sich eine verlässliche Alterssicherung leisten kann“. Bleibt die Frage, was geschieht, wenn die Wirtschaft mal nicht so gut läuft? Im Rentenrecht gibt es eine Sicherungsklausel, die Rentenkürzungen entgegenstehen soll. Tatsache ist jedenfalls, dass in Deutschland ein durchschnittlicher Altersrentner nach langjähriger, 35jähriger Beschäftigung eine Rente in Höhe von gerade einmal rund 1.000,00 € netto erhält. Auch die von der Bundesregierung verkündete deutliche Rentensteigerung ändert hieran kaum etwas. Wahrlich kein Grund zur Freude. |