Unabhängige Rechtsberatung zur:
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- gesetzlichen Regelaltersrente und Frührenten,
- gesetzlichen Unfallversicherung,
- betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
- zum sozialen Entschädigungsrecht und dem
- übrigen Sozialversicherungsrecht sowie
- Schwerbehindertenrecht mit Bezug zur Rente.
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(Rentenberater gemäß Paragraph 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz)
Berechnungen zur Rendite
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- der privaten Altersvorsorge,
- der staatlich geförderten Altersvorsorge,
- der Zusatzrentenangebote von Versorgungsträgern des Öffentlichen Dienstes durch unabhängigen Rentenberater.
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Unternehmen und Personalabteilungen
Was bleibt von der Altersvorsorge?Diese Online-Rechner können zur Einschätzung beitragen:
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