Rentenabschlag vermeiden durch Ausgleichszahlung

Rentenabschlag – finanzielle Nachteile vermeiden


Update: Online-Rechner Ausgleichszahlung. Bitte hier anklicken.

Der gesetzlich festgelegte Rentenabschlag wirkt sich auf jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten

  • wegen Alters,
  • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • bei Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten,

aus. Jeder Monat des vorzeitigen Rentenbeginns mindert den Rentenanspruch um 0,30 Prozent (§ 77 SGB VI).

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Rentenabschlag: 0,30 Prozent monatlich

Es sei denn, die Minderung wird der Rentenversicherung “abgekauft”. Das heißt, durch Entrichten von Rentenbeiträgen ausgeglichen (§ 187a SGB VI).

 

 

 

Zumeist bewegen sich die zum vollständigen Ausgleich der Rentenminderung erforderlichen Beitragszahlungen im höheren fünfstelligen Bereich.


Rentenabschlag online berechnen

 

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Keineswegs jeder verfügt über die erforderlichen Geldmittel. Wer die Ausgleichszahlung zu Ihren Gunsten vornimmt, ist jedoch unerheblich.

 

 

 


Verständigung mit dem Arbeitgeber suchen

In der Praxis liegt der Schlüssel zur Vermeidung finanzieller Nachteile in einer Verständigung mit dem Arbeitgeber. Es gilt zunächst zu berechnen, welcher (betriebs-)wirtschaftlicher Vorteil ihm aus dem vorzeitigen Ausscheiden seines älteren Mitarbeiters entsteht.

Unabhängig davon, aus welchem Grund Sie in Frührente gehen möchten – viele Arbeitgeber haben ein offenes Ohr für das Anliegen älterer Mitarbeiter. Die Ihnen entstehenden rentenwirksamen Nachteile lassen sich begründet darlegen und letztlich präzise berechnen.


Personalkostenhochrechnungen und Branchenkennzahlen sind Berechnungsgrundlage

Mittels Personalkostenhochrechnungen und Branchenkennzahlen läßt sich darlegen, inwieweit dem Arbeitgeber aus dem vorzeitigen Ausscheiden eines älteren Mitarbeiters ein geldwerter Vorteil erwächst. Gerne bin ich Ihnen bei Vergleichsberechnungen behilflich.

Es liegt auf der Hand, dass ein solches Beendigungsgespräch einer sorgfältigen Vorbereitung bedarf. Es bringt nichts, mit der Tür in das Büro Ihres Chefs zu fallen. Immerhin wollen Sie eine Botschaft übermitteln, die erhebliche Auswirkungen auf den Betriebsablauf haben kann. Er weiß nachfolgend, dass Sie ernsthaft überlegen, aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Als vorausschauend handelnder Vorgesetzter wird er zu disponieren wissen.


Vorzeitig in Rente – Zusammenwirken von Arbeitnehmer und Rentenberater

Deshalb ist es oftmals sinnvoll, über einen zunächst unverfänglichen, jedoch rentenbezogenen, Anlass das Gespräch zu suchen. Ziel ist es, unverbindlich den Standpunkt des Arbeitgebers auszuloten und dessen (finanziellen) Handlungsspielraum zu erfragen – ohne dass Sie sich festlegen müssen. Ein gemeinsames Auftreten von Rentenberater und Arbeitnehmer gegenüber dem Personalleiter hat sich in der Praxis als zielführend erwiesen.

Auf Wunsch begleite ich Sie auch zum Arbeitgebergespräch und unterstütze Sie beim Schriftverkehr.


     

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