Rehabilitationsklinik und Rente wegen Erwerbsminderung, Teilhabe Arbeitsleben

Rehabilitationsklinik – stationäre Reha

Welche Rehabilitationsklinik steht eigentlich nicht in der Kritik? Immer wieder sind seitens der Reha-Patienten Aussagen in dieser oder ähnlicher Weise zu vernehmen:

die Ärzteschaft ist vom Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung) angehalten, gegenüber Rehabilitanden nach Möglichkeit keine Erwerbsminderung festzustellen“

Entsprechend eilt den dort tätigen Ärzten der Ruf voraus, über wunderwirkende Heilkünste zu verfügen. Denn die meisten Patienten werden erwerbsfähig aus der Klinik entlassen. Jedoch haben die dort tätigen Reha-Mediziner gesetzlichen Vorgaben zu folgen:

Leistungen zur

und (soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen)

haben Vorrang vor Rentenleistungen (§ 9 Abs. 1 S. 2 SGB VI).


Rentenleistungen sind kostenintensiv

Rentner fallen als Beitragszahler in die Sozialversicherung weitgehend aus. Vielmehr kosten Ruheständler der Rentenversicherung Geld.

Im Berufsleben tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gemeinsam.

Mit Beginn der Rente wegen Erwerbsminderung beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung anteilig an den anfallenden Krankenkassenbeiträgen. Überdies hat die Behörde monatlich die Rente auszuzahlen. Das belastet die öffentlichen Kassen in einem erheblichen finanziellen Umfang.