Reha-Entlassungsbericht als sozialmedizinisches Gutachten
– als arbeitsunfaehig aus medizinischer Reha entlassen –
Zunächst informiert der Reha-Entlassungsbericht die in der medizinischen Nachsorge tätigen Ärzte (z.B. Haus-/Facharzt) über das Behandlungsergebnis aus sozialmedizinischer Sicht. Das heißt, er gibt Auskunft über Leistungseinschränkungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht (funktionale Einschränkungen und zeitliche Einstufung des Leistungsvermögens). Der medizinische Entlassungsbericht beschreibt anhand strukturierter Kriterien das Leistungsvermögen des Rentenversicherten.
D, da der Reha-Entlassungsbericht der als sogenanntes sozialmedizinisches Gutachten zu verstehen ist. Beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente und etwaiger sozialgerichtlicher Klage dient das ärztliche Gutachten als eine wichtige Entscheidungsgrundlage und etwaiges Beweismittel.
Reha-Entlassungsbericht hat auch wirtschaftliche Bedeutung
Dem Reha-Entlassungsbericht kommt in der Praxis aber auch eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu. Solange dieser von der Reha-Klinik nicht geschrieben wurde, ist der gesundheitliche Status des Rehabilitanden formal ungeklärt. Andere Sozialleistungsträger, z. B. Krankenkassen im Falle fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit, sind dann oftmals gehalten, Einkommensersatzleistungen weiterhin auszuzahlen. Als Reha Erfolg ist somit nicht alleinig die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu verstehen. Die Rehabilitation ist abschließend erfolgreich, wenn der Reha-Entlassungsbericht (zügig) ausgefertigt worden ist.
Auswirkungen in der Praxis auf die Erwerbsminderungsrente
Im Vorstehenden mag der Leser eine der Ursachen erkennen, warum die sozialmedizinische Beurteilung eher selten eine rentenwirksame Minderung des qualitativen und quantitativen Leistungsvermögens des Rehabilitanden ausweist.
Keine Möglichkeit am Erwerbsleben teilzunehmen hat (unter Umständen) derjenige Versicherte, der unter schweren spezifischen Leistungsbehinderungen bzw. ungewöhnlicher Leistungseinschränkung leidet. Das Bundessozialgericht hat eine Reihe atypischer Fälle benannt:
- Einschränkungen der Arm und Handbewegungen und der Notwendigkeit des halbstündigen Wechselns vom Sitzen zum Gehen,
- wenn besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz vorliegen,
- wenn zwei zusätzliche Pausen von je 15 Minuten einzulegen sind und weitere Einschränkungen bestehen.
Reha-Entlassungsbericht empfiehlt die stufenweise Wiedereingliederung
Im Reha-Entlassungsbericht ist oftmals zu lesen, dass das Leistungsvermögen des Patienten über sechs Stunden täglich liegt. Ungeachtet dessen wird dieser als arbeitsunfaehig aus der medizinischen Rehabilitation entlassen.
Die Reha-Klinik ist seitens der Deutschen Rentenversicherung gehalten, zu prüfen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erforderlich ist. Über den zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben vorgesehen Stufenplan (DRV-Bund Formular G0834) soll die Wiederaufnahme der (bisherigen) beruflichen Tätigkeit erfolgen.
Betroffen sind also insbesondere Patienten, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder eine selbständige Tätigkeit ausüben.
Die Feststellung und Einleitung der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erfolgt durch die behandelnden Ärzte der Rehabilitationsklinik. Die erforderlichen Einträge werden auf der Checkliste bei Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt der Entlassung (DRV-Bund – Formular G0833) vorgenommen.
Soweit die Reha-Klinik eine stufenweise Wiedereingliederung einleitet, sollte dies auch im Reha-Entlassungsbericht als konkrete Empfehlung gegenüber der Rentenversicherung mit ausgewiesen werden (der formularmäßige Reha-Entlassungsbericht lässt einen entsprechenden Eintrag zu).
Rätselhafte Heilung in der Reha
Allerdings kann die rasche Genesung des Patienten auch verwundern. Trotz oftmals jahrelanger Vorerkrankung und Behandlungen durch Fachärzte gelingt es den Reha-Kliniken regelmäßig, die Patienten in drei bis sechs Wochen soweit zu heilen, dass diese als arbeitsfähig entlassen werden können.
Worin liegt das Wunder dieses spontanen medizinischen Heilerfolges? Am fachlichen Können der Rehakliniken oder ist es eher so, dass einfach gesund geschrieben wird? Rehakliniken werden betrieben wie Unternehmen. Deren Kostenträger, zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten das Prinzip “Reha vor Rente”.
Dem Reha-Entlassungsbericht kommt also erhebliche Bedeutung zu. Aus diesem sollte ersichtlich sein, dass keine Wunderheilung vorliegt, sondern die wieder hergestellte Arbeitsfähigkeit auf nachvollziehbaren medizinischen Therapieerfolgen beruht.