Corona-Wirtschaftskrise und Rente: Wie schlimm wird es?
Normalerweise werden jährlich zum 01. Juli die Renten angepasst. Im Jahr 2021 wird es aufgrund der Corona-Wirtschaftskrise für West-Rentner erstmals seit 2010 keine Erhöhung geben. Im Osten steigen die Renten minimal um 0,72 Prozent. Es kommt jedenfalls zu keinen Rentenkürzungen – insoweit also eine gute Nachricht. Aufgrund der gesetzlich garantierten Rentenschutzklausel sind Rentenminderungen derzeit ausgeschlossen.
Die Macht des Faktischen, also etwaig fehlende Beitragseinnahmen bzw. nicht mehr finanzierbare staatliche Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung (2021 immerhin 106 Mrd. Euro – bei einer staatlichen Neuverschuldung von180. Mrd. Euro), lässt künftig anderes erwarten.
Die Sozialversicherungssysteme, also Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind ganz überwiegend paritätisch finanziert. Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge. Die Zukunft der gesamten Sozialversicherung hängt wesentlich davon ab, ob es zu erheblichen Stellenstreichungen in den Unternehmen kommt.
Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
Nach vorläufiger Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit gab es bereits im November 2020 – 4.732.000 Menschen, die Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II – Hartz IV) erhalten haben.
Nach Pressemitteilung des IFO-Institutes (Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München) vom 09.12.2020 befanden sich im November 2020 etwa 2 Mio. Menschen in Kurzarbeit. Im Januar 2021 sollen es bereits 2,60 Millionen gewesen sein.
Wirtschaftskrise der Weimarer Republik
Also beinahe 7 Millionen erwerbsfähige Menschen, die entweder arbeitslos sind oder Kurzarbeitergeld bzw. Hartz IV beziehen. Zahlen, die an schlimme Jahre der deutschen Geschichte erinnern.
In der Endzeit der Weimarer Republik im Jahr 1933 waren etwa 6,70 Millionen Menschen ohne Job. Die seinerzeitige Massenarbeitslosigkeit bewirkte existentielle Not – insbesondere bei Familien und Rentenempfänger.
Die dieser Not folgende historische Zäsur, beginnend mit dem Niedergang der Demokratie, vergrößerte das Elend über allen Maßen. Erst etwa 15 Jahre später, mit Gründung der Bundesrepublik, ging es dann wieder aufwärts.
Zahlreiche Unternehmen sind überschuldet und in ihrer Existenz bedroht
Es steht zu befürchten, das mit vorgenannten Zahlen das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist. Zunächst bis zum 30.04.2021 ist die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt. Zumindest für jene Betriebe, die Anspruch auf Unterstützung aus staatlichen Corona-Hilfsprogrammen haben. Im Ergebnis dürfte jedoch die Anzahl verdeckt überschuldeter Unternehmen steigen.
Nach Einschätzung von Wirtschaftsverbänden sind 500.000 – 700.000 Unternehmen in ihrer Existenz bedroht.
Gravierende Auswirkungen auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze werden unvermeidlich sein. Nicht nur, dass Beitragszahlungen in das Sozialversicherungssystem ausbleiben. Vielmehr ist es so, ehemalige Arbeitnehmer weiterhin auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Zunächst Kurzarbeiter- nachfolgend Arbeitslosengeld.
Schreckgespenst Geldentwertung – Inflation
Die Gefährdung der öffentlichen Sozialversicherungssysteme ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist das Schreckgespenst einer möglichen Geldentwertung – also Inflation.
Zur Staatsfinanzierung und Bankenrettung will die Europäische Zentralbank europaweit bis 2022 für immerhin 1,85 Billionen € Staats- und Unternehmensanleihen kaufen.
Durch Steuereinnahmen, dass scheint die vorherrschende Meinung der Ökonomen zu sein, werden sich die Staatsschulden niemals tilgen lassen. Eine Frage, die hier nicht beantwortet werden kann ist, ob diese gewaltige Geldflut eine Inflation auslösen wird?
mögliche Folge der Corona-Wirtschaftskrise:
Zerrüttete Sozialversicherung und Inflation
Der Bürger sieht sich möglicherweise einer Zangenbewegung aus finanziell zerrütteter Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie (galoppierender) Inflation ausgesetzt.
Nicht zuletzt aufgrund geschichtlicher Erfahrungen kommt man vorausschauend kaum daran vorbei, sich eigene, von staatlicher Vorsorge, Versicherungen (z.B. Riester-Rente) und Banken unabhängige, Gedanken zur Altersvorsorge zu machen.
Die Wirtschaftsgeschichte lehrt, dass Versicherungen und Geldinstitute keine sichere Bank sind.
Diese Online-Rechner können dazu beitragen, Auszahlungsbetrag und Kaufkraft Ihrer Altersvorsorge zu ermitteln.
Kapitalerhaltungsgarantie bei Altersvorsorgeprodukten
Zahlreiche der seitens Banken und Versicherungen angebotenen Produkte (beispielsweise Riester-Renten) waren schon in der Vergangenheit keineswegs unumstritten. Will man nicht spekulieren, wäre das zum Renteneintritt vertraglich garantierte Auszahlungskapital des Sparvertrages ein Ansatzpunkt, um zu erkennen, inwieweit die Geldanlage krisensicher ist.
Bei zahlreichen Altersvorsorgeprodukten ist das eingezahlte Kapital inclusive staatlicher Zulagen garantiert (sogenannte Kapitalerhaltungs- bzw. Beitragsgarantie). Ohne hinreichende Verzinsung hilft das im Alter nur bedingt weiter. Mit maßgeblich ist der sogenannte Höchstrechnungszins. Im Jahr 2021 beträgt dieser 0,90 %.
Gegenüber Verbrauchern wird in den Versicherungsverträgen nicht der Höchstrechnungszins, sondern der garantierte Zins (Garantiezins) ausgewiesen.
Lebensversicherer sind an den von der Deutschen Aktuarvereinigung empfohlenen und vom Bundesministerium für Finanzen verordneten Höchstrechnungszins bei Neuverträgen nicht gebunden.
Vielmehr sind die Versicherungsgesellschaften befugt, diesen zu unterschreiten. Somit liegt der Garantiezins oftmals noch unterhalb der höchst zulässigen Verzinsung. Für Neuverträge wird ab Januar 2020 übrigens ein Höchstrechnungszins von 0,25 % empfohlen.
Rente in der Corona-Wirtschaftskrise
. . . über Regelaltersgrenze im Job bleiben
Noch ein Schlusssatz: Es kann durchaus sinnvoll sein, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus im Job zu verbleiben. Ein guter Arbeitsplatz kann in diesen Zeiten werthaltig sein; denn man ist nicht abhängig von der staatlichen Rente. In den EU-Staaten Griechenland, Italien und Spanien wurde diese bereits mehrfach, teils existenzgefährdend, gekürzt.
Und wenn man es sich dann doch anders überlegt, ein Rentenantrag ist schnell gestellt und mit Eingang bei der Deutschen Rentenversicherung auch wirksam.