Personalberatung in Unternehmen | Ältere Arbeitnehmer

Personalberatung in Unternehmen

 

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Ältere Arbeitnehmer in Unternehmen

Mediation | Personalberatung | Rentenberatung

 

 

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 Personalberatung und betriebliches Personalwesen

Unterstützung der Personalabteilung:


. . .  bei der Betriebsprüfung

Selbständig | Scheinselbständig | Betriebsprüfung | Freiberuflich | Rentenversicherung | Statusfeststellung

Rentenversicherungsträger stellen Beitragshöhe auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fest.

Die Rentenversicherungsträger führen die Betriebsprüfungen in alleiniger Verantwortung durch (§ 28p Abs. 1 Satz 1 SGB IV).

Die Prüfung umfasst im Wesentlichen die vom Arbeitgeber vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilungen der Beschäftigungsverhältnisse (z.B. geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte)

 

  • für die Beitragsberechnung vorgenommenen Beurteilungen der Arbeitsentgelte (z.B. Lohnsummendifferenzen, Gleitzone),
  • Mindestlohn,
  • vorgenommenen zeitlichen Zuordnungen der Beitragszahlungen,
  • betriebliche Altersvorsorge (beitragsrechtliche Auswirkungen),
  • Altersteilzeit,
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit,
  • weitere.

Die Prüfung geht ins Einzelne und umfasst alle sozialabgabenpflichtige Tatsachen – zum Beispiel geldwerte Vorteile (Dienstwagen), Mehrarbeitsvergütungen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Zeitwertkonten, Zulagen sowie mitgeltende Bestimmungen wie einzelvertragliche Absprachen, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.


Personalberatung zum sozialversicherungsrechtlichen Status

  • Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status – z. B. gegenüber | Geschäftsführer / Gesellschafter einer GmbH | Selbständig / Scheinselbständig | Minijobs und Gleitzone
  • Prüfung der Sozialversicherungspflicht – Beratung zur Vertragsgestaltung vor Einleitung des formalen Statusfeststellungsverfahrens (Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung)
  • Optimierung der Beitragszahlungen zur Sozialversicherung
  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Personalberatung bei Auslandsentsendung – anwendbares Sozialversicherungsrecht aufgrund EU-Verordnung zur sozialen Sicherung bzw. zwischenstaatlichem Recht (Einstrahlung | Ausstrahlung | Grenzgänger)

Compliance im betrieblichen Personalwesen

Denken Sie in diesem Zusammenhang vielleicht auch einmal über „Compliance“ nach. Compliance bedeutet in der Unternehmenspraxis, dass Maßnahmen getroffen wurden, welche die Einhaltung von

  • Gesetzen,
  • Vorschriften,
  • internen Richtlinien und
  • freiwilligen Selbstverpflichtungen

sicherstellen. Im Krisenfall können die Compliance- Bestimmungen die Unternehmensleitung ein Stück weit entlasten. Denn es ist Aufgabe des Compliance-Beauftragten, deren Einhaltung mit zu gewährleisten.

Im Branchenmagazin „Krankenhausumschau“ (Ausgabe 11/2012) finden Sie einen Aufsatz zum Themenkreis Compliance. Nicht nur Krankenhäuser haben zahlreiche gesetzliche Regelungen einhalten und sich im marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu behaupten. Inhaltlich ist der Beitrag auf andere Betriebe übertragbar.


     

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