Personalberatung in Unternehmen
Perspektive 55+
Ältere Arbeitnehmer in Unternehmen
Mediation | Personalberatung | Rentenberatung
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Personalberatung und betriebliches Personalwesen
Unterstützung der Personalabteilung:
- vorgezogener Rentenbeginn (Vorruhestand, Fruehrente)
- Rente aufgrund (teilweiser) Erwerbsminderung und Schwerbehinderung
- Altersteilzeit
- Mediation bei schwierigen Beschäftigungsverhältnissen – zum Beispiel Langzeiterkrankung
- Betriebliche Altersvorsorge – Beratung zu Leistungsansprüchen
- Mitwirkung an der Erarbeitung von Ruhestandsvereinbarungen und Sozialplänen
. . . bei der Betriebsprüfung

Rentenversicherungsträger stellen Beitragshöhe auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fest.
Die Rentenversicherungsträger führen die Betriebsprüfungen in alleiniger Verantwortung durch (§ 28p Abs. 1 Satz 1 SGB IV).
Die Prüfung umfasst im Wesentlichen die vom Arbeitgeber vorgenommene versicherungsrechtliche Beurteilungen der Beschäftigungsverhältnisse (z.B. geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Saisonarbeitskräfte)
- für die Beitragsberechnung vorgenommenen Beurteilungen der Arbeitsentgelte (z.B. Lohnsummendifferenzen, Gleitzone),
- Mindestlohn,
- vorgenommenen zeitlichen Zuordnungen der Beitragszahlungen,
- betriebliche Altersvorsorge (beitragsrechtliche Auswirkungen),
- Altersteilzeit,
- Flexibilisierung der Arbeitszeit,
- weitere.
Die Prüfung geht ins Einzelne und umfasst alle sozialabgabenpflichtige Tatsachen – zum Beispiel geldwerte Vorteile (Dienstwagen), Mehrarbeitsvergütungen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Zeitwertkonten, Zulagen sowie mitgeltende Bestimmungen wie einzelvertragliche Absprachen, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.
Personalberatung zum sozialversicherungsrechtlichen Status
- Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status – z. B. gegenüber | Geschäftsführer / Gesellschafter einer GmbH | Selbständig / Scheinselbständig | Minijobs und Gleitzone
- Prüfung der Sozialversicherungspflicht – Beratung zur Vertragsgestaltung vor Einleitung des formalen Statusfeststellungsverfahrens (Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung)
- Optimierung der Beitragszahlungen zur Sozialversicherung
- Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Personalberatung bei Auslandsentsendung – anwendbares Sozialversicherungsrecht aufgrund EU-Verordnung zur sozialen Sicherung bzw. zwischenstaatlichem Recht (Einstrahlung | Ausstrahlung | Grenzgänger)
Compliance im betrieblichen Personalwesen
Denken Sie in diesem Zusammenhang vielleicht auch einmal über „Compliance“ nach. Compliance bedeutet in der Unternehmenspraxis, dass Maßnahmen getroffen wurden, welche die Einhaltung von
- Gesetzen,
- Vorschriften,
- internen Richtlinien und
- freiwilligen Selbstverpflichtungen
sicherstellen. Im Krisenfall können die Compliance- Bestimmungen die Unternehmensleitung ein Stück weit entlasten. Denn es ist Aufgabe des Compliance-Beauftragten, deren Einhaltung mit zu gewährleisten.
Im Branchenmagazin „Krankenhausumschau“ (Ausgabe 11/2012) finden Sie einen Aufsatz zum Themenkreis Compliance. Nicht nur Krankenhäuser haben zahlreiche gesetzliche Regelungen einhalten und sich im marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu behaupten. Inhaltlich ist der Beitrag auf andere Betriebe übertragbar.