Inflationsrechner – Kaufkraft der Altersvorsorge berechnen

Inflationsrechner – wieviel ist Ihre Rente künftig wert?


Mit diesem Inflationsrechner können Sie ermitteln, wie sich der Anstieg der Verbraucherpreise auf

auswirkt:


Inflationsrechner – Wertänderung Ihrer

Rente, Altersvorsorge und des Sparvermögens berechnen


Heutiger Betrag Ihrer Rente, des Sparguthabens, etc.:

Euro


Über welchen Zeitraum möchten Sie die Inflation berechnen?


Geben Sie bitte die jährliche Inflationsrate ein:

Prozent


Geben Sie bitte die jährliche Rentensteigerung, Verzinsung des Sparvermögens, etc. ein:

Prozent


Wert Ihrer Rente, des Sparvermögens, etc. ohne Inflation:

Euro


Wahrer Wert (Kaufkraft) Ihrer Rente, des Sparguthabens, etc.:

Euro


Ihr Vermögen hat

Prozent an Wert (Kaufkraft) verloren / gewonnen.


Rente, Altersvorsorge und Geldvermögen – Inflationsrechner

Ähnlich eines Krebsgeschwüres frisst sich die Inflation in die gesetzliche Rente, private und berufsständische Altersvorsorge hinein.

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Weitere Online-Rechner zur Rente finden Sie, wenn Sie hier anklicken.

Auch Sparvermögen auf dem Tagesgeldkonto oder Festgeld sind in Zeiten niedriger Verzinsung kaum eine Alternative. Insbesondere aber bei der betrieblichen Entgeltumwandlung oder anderen versicherungsförmigen Arten der Altersvorsorge (z.B. Riester) steht der Verbraucher aufgrund der Geldentwertung vor einem ernstzunehmenden Dilemma:

Zumeist ist es schwer oder sogar unmöglich, aus den laufenden Verträgen wieder rauszukommen. So ist der Verbraucher gehalten, regelmäßig – und oft über Jahre hinweg, wenn nicht sogar ein ganzes Berufsleben lang, gutes Geld in die oftmals schlechte Altersvorsorge zu investieren.

Sicherlich, in der Regel sehen Verträge zur Altersvorsorge eine Kapitalerhaltungsgarantie vor. Soll heißen, zumindest das eingezahlte Kapital muss mit Renteneintritt zur Auszahlung zur Verfügung stehen. Was von dieser Garantie, in Zeiten inflationärer Geldentwertung, zu halten ist, können Sie mit obigem Inflationsrechner selbst ermitteln.


Künftige Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht bekannt.

Es kommt oftmals noch ein weiteres Problem hinzu. Das betrifft insbesondere die betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung. Denn im Rentenalter fallen auf die Betriebsrente Sozialversicherungsbeiträge an. Wer die eher geringe Freibetragsgrenze (1/20 der Bezugsgröße gemäß § 18 Abs. 1 SGB IV) überschreitet, den trifft die Abgabenlast für Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe.


Sie können mit diesen Online-Rechnern ermitteln, welche Sozialversicherungsbeiträge bei monatlicher Auszahlung Ihrer Betriebsrente beziehungsweise

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Online-Rechner zur Ermittlung der Sozialversicherungsabgaben bei monatlicher Auszahlung der Betriebsrente.

 


einmaliger Kapitalauszahlung der betrieblichen Altersvorsorge anfallen.

Bei einmaliger Kapitalauszahlung der Betriebsrente fallen über 10 Jahre Beiträge zur Sozialversicherung an.

Online-Rechner zur Ermittlung der Sozialversicherungsabgaben bei Kapitalauszahlung der Betriebsrente.

 


Freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentnern wird vollumfänglich ins Portemonnaie gegriffen

Die Sozialversicherungsbeiträge freiwillig gesetzlich Versicherter errechnen sich nicht nur aus den Einkünften aus betrieblicher Altersversorgung und gesetzlicher Rente. Diese Beschränkung gilt nur für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR).

Die Beiträge für freiwillig Versicherte berechnen sich aus allen Vermögenseinkünften – beispielsweise Mieten, Zinsen aus Sparguthaben, Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen, etc.

Allerdings – und das trifft alle Versicherten gemeinsam, über die Höhe der zukünftigen Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung lässt sich nur spekulieren. Die private Krankenversicherung ist aufgrund der im Alter zumeist steigenden Beiträge eben auch keine echte Alternative.


Was kann der Einzelne unternehmen, um der Geldentwertung aufgrund Inflation zu entgehen?

Eine Antwort zu geben ist schwierig. Einigkeit dürfte soweit bestehen, dass aufgrund des Kaufkraftverlustes der Euro keine Währung ist, mit der sich Geldguthaben längerfristig erhalten ließe. Der Euro ist als Wertaufbewahrungsmittel nicht geeignet.

Idealtypische Geldanlagen – als Vermögenssorge für das Rentenalter – sollten wenigstens näherungsweise diesen Anforderungen genügen:

  • Werterhalt (kein Kaufkraftverlust der Geldanlage) – ungeachtet Inflation und steigender Sozialversicherungsbeiträge,
  • keine Verwaltungskosten, Bearbeitungsgebühren, etc. auslösen,
  • Erwerb sollte über nahezu alle Banken (auch eigene Hausbank) und Sparkassen möglich sein,
  • zielführende Geldanlage sollte auch mit eher kleinen Beträgen (z.B. in Höhe monatlicher Riester-Zahlungen) möglich sein,
  • Transparenz bei Auflösung der Vermögensanlage (Vergleichbarkeit der Wertstellung bei verschiedenen Banken),
  • jederzeitige Möglichkeit der Veräusserung und letztlich auch
  • Vererbbarkeit.

Die Opferbereitschaft der deutschen Sparer erscheint grenzenlos

„Stupid German Money“ – dummes deutsches Geld – so heißt es in Kreisen der Finanzbranche. Und wahrlich, oftmals genügt ein simpler Vergleich zwischen Einzahlungen und (garantierten) Auszahlungen um einschätzen zu können, ob sich die private Lebensversicherung, die betriebliche Entgeltumwandlung, Riester und Co. rentierlich rechnen. Auch bei einer etwaig in Betracht gezogenen Ausgleichszahlung an die Deutsche Rentenversicherung ist das näherungsweise möglich.