Altersarmut – Immobilieneigentum schützt nur bedingt
Jahrzehnte lange Rentendiskussionen und einhergehende Reformen haben im Wesentlichen nur eines bewirkt: die Rentner haben immer weniger Geld im Portemonnaie. Fraglich ist, ob Immobilieneigentum vor Altersarmut schützt.
Niedrige jährliche Rentensteigerungen
Die durchschnittliche jährliche Rentenanpassung der Jahre 2010 – 2016 belief sich auf 1,63 % (West). Im Jahr 2015 betrug die Rente wegen Alters im Bundesdurchschnitt 1.040,00 Euro (nach Abzug des Kranken- / Pflegeversicherungsbeitrags) [1]
Wird die durchschnittliche Rentenanpassung auf 10 Jahre in die Zukunft hochgerechnet, beträgt die Altersrente im Jahr 2025 ca. 1.220,00 Euro (West).
Über steigende Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), die diese ohnehin nicht gerade üppige Rentensteigerung mindern, soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden.
Denn das eigentliche Problem könnte ganz woanders liegen. In der öffentlichen Diskussion wird eine Existenzbedrohung verschwiegen, die auf leisen Sohlen daher kommt. Die Renten selbst sind der Auslöser. Und das geht so:
Altersarmut – Teuerungsrate als mitwirkende Ursache
Durch steigende Inflation schmilzt die Kaufkraft der Renten weiter dahin. Die Inflation (Jahr 2015) beträgt nur statistisch 0,30 % [2]. Auf das Portemonnaie wirkt sich jedoch insbesondere die sogenannte Teuerungsrate aus.
Beispielsweise haben die Lebensmittelpreise in den zurückliegenden 25 Jahren um ca. 54 % zugenommen, Elektrizität hat sich mehr als verdoppelt, der Benzinpreis hat seit dem Jahr 1995 um ca. 100 % zugelegt. Die Großbank UniCredit beziffert die jährliche Teuerungsrate mit 2,20 %.
Aus dieser Perspektive betrachtet verliert die Rente trotz Rentenanpassungen jährlich 0,57 % ihrer Kaufkraft (1,63 % Rentensteigerung – 2,20 % Teuerungsrate). Somit beträgt die Kaufkraft der vorgenannten Rente im Jahr 2025, trotz jährlicher Rentensteigerungen, nur noch ca. 980,00 Euro. Damit nähert sich der Durchschnittsrentner gefährlich der Armutsgrenze.
das eigentliche Problem der Altersarmut – Rentenniveau und Wohnkosten
Arm ist, wer staatliche Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums in Anspruch nehmen muss. Bekannt sind diese beispielsweise unter dem Begriff „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (§ 41 ff SGB XII). In den „Genuss“ dieser Leistungen können Rentner kommen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Der geneigte Leser wird dem Autor vielleicht zustimmen, dass mit einer Monatsrente von 1.040,00 Euro die Kosten der Lebenshaltung und Miete, zumindest in den Großstädten, bereits heute nicht zu bestreiten sind.
Betroffen sind jedoch nicht nur sogenannte Geringverdiener, wie die Politik den Bürgern weismachen will. Betroffen ist der Bevölkerungsdurchschnitt, eben dieser bezieht eine Durchschnittsrente.
Altersarmut – eine ganze Rentnergeneration ist gefährdet
Sinkt das Rentenniveau weiter könnte eine ganze Rentnergeneration auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein. Nach wie vor bildet in Deutschland die gesetzliche Rentenversicherung das Fundament der Altersabsicherung (auf die Problematik der zusätzlichen staatlich geförderten Rente (Riester) soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden).
Immobilieneigentum taugt nur bedingt zur Altersvorsorge
„Ich habe doch ein eigenes Haus und einen Garten als Altersabsicherung – sichert mich das nicht ab?” – mögen sich künftige Rentner fragen.
Soweit ersichtlich gibt es keinen zweifelsfreien Schutz des Wohneigentums. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unterscheiden sich nicht grundlegend von jenen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II).
Um diese Gelder erhalten zu können, ist alles verwertbare Vermögen einzusetzen. Ein angemessenes Hausgrundstück ist heute soweit ausgenommen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII). Die Angemessenheit des Hausgrundstücks bestimmt sich u.a. nach der Zahl der Bewohner, der Hausgröße sowie des „Wertes“ des Grundstücks.
Überlegung: Überschreitet das Wohneigentum die Angemessenheitsgrenze könnte künftig verlangt werden, dieses zu veräussern. Was angemessen ist orientiert sich an Gerichtsurteilen, deren Auslegung durch den örtlichen Sozialleistungsträger, der öffentlichen Kassenlage, dem örtlichen Mietspiegel sowie Immobilienpreisen – und nicht zuletzt dem Zeitgeist.
Update: Im Frühjahr 2021 ist noch nicht absehbar, wie sich die Corona-Wirtschaftskrise auf die gesetzliche Rente auswirkt. Die Rente mit 70 dürfte erst der Anfang sein – FOCUS Online vom 05.08.2019.
[1] Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Zahlen 2016
[2] Quelle: Statistik Portal „statista“