Gehaltsumwandlung | durch Entgeltumwandlung für die Rente sparen

Das spricht gegen die Gehaltsumwandlung und kann einen finanziellen Verlust bewirken:

1.  Die Gehaltsumwandlung aus dem Bruttoentgelt bewirkt mit Rentenbeginn eine niedrigere gesetzliche Rente. Denn die vom Arbeitgeber abzuführenden Rentenbeiträge bemessen sich am sozialversicherungspflichtigem Bruttolohn. Und dieser mindert sich um den entgeltumgewandelten Gehaltsbestandteil.


2. Auf Einkünfte aus der betrieblichen Altersversorgung sind zumeist auch Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen. Bemessungsgrundlage ist deren volle Höhe. Das heißt, ein halbe-halbe, Rentenversicherung und Renter teilen sich den Krankenversicherungsbeitrag, kommt bei der betrieblichen Altersversorgung so nicht in Betracht. Der Rentner hat die Beiträge alleine zu tragen.

Auf den Bruttoauszahlungsbetrag wird jedoch ein Freibetrag gewährt. Dieser ändert sich jährlich und beläuft sich im Jahr 2021 auf 164,50 € (§ 226 Abs. 2 S. 1 SGB V). Näheres zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier..

Eine Ausnahme – sogenannte Riester-Förderung. Soweit die Entgeltumwandlung aus Riester-förderfähigen Beiträgen in eine Riester-Rente erfolgt, sind auf die späteren Rentenauszahlungen keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten (gemäß Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 21.11.2018).

Die Riester-Rente ist jedoch auch nicht unproblematisch. Der Riester-Vertrag löst Kosten in der Anspar- und Auszahlungsphase aus.


3. Erträge aus der betrieblichen Altersversorgung sind mit Auszahlungsbeginn zu versteuern (sogenannte nachgelagerte Besteuerung). Rente und Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung sind in der Regel geringer als das frühere Arbeitseinkommen. Somit dürfte die steuerliche Belastung im Alter niedriger sein als im Berufsleben.

Allerdings handelt es sich bei dieser von den Versorgungseinrichtungen gerne gebrauchen Werbeargument eher um eine Annahme. Niemand vermag heute seriös vorauszusagen, wie sich die Steuerlast in künftigen Jahren entwickeln wird.


4. Im Weiteren ist aber auch die Möglichkeit einer zunehmenden Geldentwertung (Inflation) vorausschauend zu bedenken. Beispielsweise hat ein heutiger Geldbetrag in Höhe von 10.000,00 € bei einer Inflationsrate von 3,00 % (für das Jahr 2021 prognostiziert) nach 15 Jahren nur noch eine Kaufkraft von 6.420,00 €.


Online-Rechner zur Gehaltsumwandlung

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Zur weiteren Information:

Arbeitnehmeranspruch auf Gehaltsumwandlung (Entgeltumwandlung)

Nach § 1a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Gehaltsumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.


Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze dient zunächst als Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Rentenversicherungsbeiträge. Von dieser werden die Beiträge in einem Vomhundertsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben. Dies jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 157 SGB VI).

Die Beitragsbemessungsgrenze ändert sich jeweils zum 01. Januar eines Jahres (§ 159 Satz 1 SGB VI). Die gesetzlichen Grundlagen der Beitragsbemessung finden sich im sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) in den Paragraphen 161 – 167.


Steuerliche Förderung der Entgeltumwandlung

Der steuerfreie Höchstbetrag für Beiträge des Arbeitgebers an einen

  • Pensionsfonds,
  • Pensionskasse oder an eine
  • Direktversicherung

zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge beträgt 8,00 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG).

Im Jahr 2021 können somit bis zu 6.816,00 Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden (Höchstbeitrag 8,00 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung gemäß § 159 SGB VI).

Rechenweg:

Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung 2021: 85.200,00 Euro

85.200,00 Euro x 8,00 Prozent = 6.816,00 Euro

Gehaltsumwandlung | betriebliche altersvorsorge | Entgeltumwandlung | BetrAVG | Betriebsrente | Zusatzrente |

Tipp: vor Abschluss eines Vertrages zur betrieblichen Altersvorsorge eine Probeabrechnung vom Arbeitgeber ausführen lassen. Diese gibt Auskunft über das künftige Brutto-/Nettoentgelt.

 


Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt – nur bis 4,00 % beitragsfrei

Vom sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt sind jedoch maximal 4,00 % beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Der Höchstbetrag bemisst sich auch hier an der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.


Arbeitgeberzuschuss an die Versorgungseinrichtung

Gehaltsumwandlung | betriebliche altersvorsorge | Entgeltumwandlung | BetrAVG | Betriebsrente | Zusatzrente |

15,00 % der eingesparten SV-Beiträge hat der AG an die Versorgungseinrichtung abzuführen.

Die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers bewirkt auf Arbeitgeberseite zumeist Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung  Sozialversicherungseiträge einspart, hat er 15 % des eingesparten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterzuleiten (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).


Private Altersvorsorge tut Not:

Die künftige gesetzliche Rente wird voraussichtlich weiter sinken. Mit Stand vom 12. November 2020 beziffert die Deutsche Rentenversicherung die durchschnittliche Rente auf 1.090,00 € (West / nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung – jedoch vor Steuern).

Private Vorsorge ist insoweit unverzichtbar. Ob die betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung ein geeigneter Weg ist, ist durchaus fragwürdig.


     

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