Reicht die Rente wegen geminderter Erwerbsfaehigkeit zum Leben?

Video-Kommentar zur finanziellen Höhe der Rente bei geminderter Erwerbsfaehigkeit. Bitte Bild anklicken.
Verschiedentlich wird mir die Frage gestellt, ob man von der Rente wegen (teilweise) geminderter Erwerbsfähigkeit leben kann –
Die Antwort hängt immer sehr stark vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es so, dass
eine volle Rente wegen Erwerbsminderung in ihrer finanziellen Höhe ungefähr der zukünftigen Altersrente entspricht. Die Aufwertung errechnet sich im Wesentlichen aus dem bis zu Beginn der EM-Rente erworbenen Rentenanspruch – umgerechnet in Entgeltpunkte.
Nun ist es aber auch so, dass selbst bei teilweiser Erwerbsminderung, also einem medizinisch festgestellten Leistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden täglich, ein Anspruch auf volle Rente bestehen kann. Das ist beispielsweise bei Arbeitslosigkeit regelmäßig der Fall.
Warum aber dieser finanziell beinahe vollwertige Rentenanspruch?
Denn wer in eher jungen Jahren erwerbsgemindert wird, hat bis dahin zumeist nur geringe Rentenansprüche erwerben können.
Über die sogenannte Zurechnungszeit wird der erwerbsgeminderte Rentner jedoch finanziell so gestellt, als hätte er bis zum Beginn der Regelaltersrente gearbeitet. Es erfolgt also eine Aufwertung des bislang im Versicherungsleben erworbenen Rentenanspruches. Die Anhebung erfolgt schrittweise auf das 66. Beziehungsweise 67. Lebensjahr.
Anhebung der Zurechnungszeit bewirkt Rentenplus bei (teilweise) geminderter Erwerbsfaehigkeit

Rentenplus aufgrund Zurechnungszeit hier online errechnen.
Finanziell wirkt sich das somit spürbar aus. Welches Rentenplus Sie durch die Zurechnungszeit erwarten können, lässt sich übrigens mit dem auf dieser Internet-Präsenz veröffentlichten Online-Rechner ermitteln.

Weitere Online-Rechner zur Rente finden Sie, wenn Sie hier anklicken.
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Erwerbsminderungsrente kann Anspruch auf Betriebsrente auslösen
Die Erwerbsminderungsrente hat also eine echte Einkommensersatzfunktion. So gesehen, wie die spätere Altersrente, aus der ja auch der Lebensunterhalt zu bestreiten sein wird.
Dabei sei eher am Rande angemerkt, dass eine seitens der Deutschen Rentenversicherung bewilligten Rente zusätzlich auch Ansprüche auf Betriebsrente auslösen kann. Das ist zum Beispiel bei öffentlichen Zusatzversorgungskassen u.a. der VBL – also der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in der Regel der Fall.
möglichst rechtzeitig Rentenberater aufsuchen
Jedoch kann es längere Zeit in Anspruch nehmen, die Rente wegen geminderter Erwerbsfaehigkeit gegenüber der Behörde, also der Deutschen Rentenversicherung, mit Erfolg geltend zu machen. Bis dahin kann beispielsweise der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld bereits erschöpft sein. Auch um nicht in zeitliche Bedrängnis zu geraten, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig von einem Rentenfachmann beraten zu lassen.