Reicht die EM-Rente bei geminderter Erwerbsfaehigkeit zum Leben?

Reicht die Rente wegen (teilweise) Erwerbsminderung zum Leben?

Die Antwort hängt immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es so, dass
eine volle Rente wegen Erwerbsminderung in ihrer finanziellen Höhe ungefähr der zukünftigen Altersrente entspricht. Die Aufwertung errechnet sich im Wesentlichen aus dem bis zu Beginn der EM-Rente erworbenen Rentenanspruch – umgerechnet in Entgeltpunkte.

Nun ist es aber auch so, dass selbst bei teilweiser Erwerbsminderung, also einem medizinisch festgestellten Leistungsvermögen zwischen 3 und 6 Stunden täglich, ein Anspruch auf volle Rente bestehen kann (§ 43 Abs. 1 S. 2 SGB VI). Das ist beispielsweise bei Arbeitslosigkeit regelmäßig der Fall.


Warum aber dieser finanziell beinahe vollwertige Rentenanspruch?

Denn wer in eher jungen Jahren erwerbsgemindert wird, hat bis dahin zumeist nur geringe Rentenansprüche erwerben können.

Über die sogenannte Zurechnungszeit wird der erwerbsgeminderte Rentner jedoch finanziell so gestellt, als hätte er bis zum Beginn der Regelaltersrente gearbeitet. Es erfolgt also eine Aufwertung des bislang im Versicherungsleben erworbenen Rentenanspruches. Die Anhebung erfolgt schrittweise auf das 66. beziehungsweise 67. Lebensjahr.


Anhebung der Zurechnungszeit bewirkt Rentenplus bei (teilweise) geminderter Erwerbsfaehigkeit

Finanziell wirkt sich das somit spürbar aus. Welches Rentenplus Sie durch die Zurechnungszeit erwarten können, lässt sich übrigens mit dem auf dieser Internet-Präsenz veröffentlichten Online-Rechner ermitteln.

Erwerbsunfähig und Rente wegen Erwerbsminderung. Zurechnungszeit erhöht EM-Rente.


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Erwerbsminderungsrente kann Anspruch auf Betriebsrente auslösen

Die Erwerbsminderungsrente hat also eine echte Einkommensersatzfunktion. So gesehen, wie die spätere Altersrente, aus der ja auch der Lebensunterhalt zu bestreiten sein wird.

Dabei sei eher am Rande angemerkt, dass eine seitens der Deutschen Rentenversicherung bewilligten Rente zusätzlich auch Ansprüche auf Betriebsrente auslösen kann. Das ist zum Beispiel bei öffentlichen Zusatzversorgungskassen u.a. der VBL – also der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in der Regel der Fall.


Erforderlichenfalls Rechtsberater aufsuchen

Jedoch kann es längere Zeit in Anspruch nehmen, die Rente wegen geminderter Erwerbsfaehigkeit gegenüber der Behörde, also der Deutschen Rentenversicherung, mit Erfolg geltend zu machen. Bis dahin kann beispielsweise der Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld bereits erschöpft sein.

Auch um nicht in zeitliche Bedrängnis zu geraten, ist es sinnvoll, rechtzeitig die Hilfe eines Rechtsanwaltes oder gerichtlich registrierten Rentenberaters in Anspruch zu nehmen.