Diagnosen bei Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung

Ärztliche Diagnosen zur Feststellung des Umfangs der Erwerbsfähigkeit


Die weitaus meisten Erwerbsminderungsrenten werden nicht aufgrund organischer (körperlicher) sondern somatischer (psychischer) Diagnosen bewilligt. Die ärztliche Begutachtung kann sich dabei durchaus schwierig gestalten. So kann zur Abgrenzung der Krankheitsursache eine sogenannte Differentialdiagnose erforderlich sein. Thoraxschmerzen (Schmerzen im Brustkorb) und Luftnot können nach ärztlicher Auskunft beispielsweise auf organische (z. B. Herzinsuffizienz) oder/und psychische Ursachen (z. B. Stress im Beruf) zurückzuführen sein.


Bei nicht eindeutigen Diagnosen

zum Beispiel als Schmerzpatient mit

chronischen Schmerzstörungen oder Angst, Depression – bei burn out, Fibromyalgie, Migräne, Panikattacken, Persönlichkeitsstörungen, Rheuma, Rückenschmerzen, Stress, Tinnitus und Schmerzen an der Wirbelsäule

ist oft von sogenannten multimorbiden Patienten die Rede.

Ein Begriff der vielfach abwertend verstanden wird. Dabei wird oft verkannt, dass beispielsweise Umwelt- und Umgebungseinflüsse, bereits aus der Laienperspektive, einen erheblichen Einfluss auf den Gesundheitszustand eines Menschen haben können.

Gar nicht einmal so übertrieben gesprochen – bei einem Familienvater der begründete Sorge hat, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Der Angst hat, dann nach einigen Monaten Hartz IV Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen; der Hypotheken oder andere Schulden hat, bei dem ist es vielleicht verständlich, dass dieser depressiv wird und mit gebeugter Wirbelsäule durch das Leben geht.


Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung  

Jedoch wird bei einer sogenannten depressiven Episode oder beispielsweise burn out in der sozialmedizinischen Beurteilung oftmals davon ausgegangen, dass die Frührente dem Heilungsprozess abträglich ist.

Andererseits kann gerade die Rente wegen Erwerbsminderung, und die damit einhergehende Grundabsicherung, dem Genesungsprozess förderlich sein. Schließlich entfallen jene Ängste, die auf das psychische Befinden wirken. Im vorstehenden Beispiel haben diese die in existenzieller Not ihre wesentliche Ursache.

Im Streitfall ist es deshalb wichtig zu prüfen, ob die sozialmedizinischen Begutachtungsleitlinien eingehalten wurden. Die Begutachtung sollte objektiv unter Heranziehung der vom Antragsteller vorgelegten ärztlichen und fachärztlichen Befunde stattfinden.


     

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