DDR Rente, Zusatzversorgung und Sonderversorgung im Rentenbescheid richtig berücksichtigt?

DDR Rentenbescheid

(Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung – als nachweis der rentenwirksamen Zeiten)

 

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Rentenrecht der DDR – eine rentenrechtliche Prüfung kann geldwert sein

Bei einer Klärung der Versicherungsverläufe von Bürgern der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ist regelmäßig eine detaillierte rentenrechtliche Prüfung sinnvoll. Grundlage ist zunächst der Sozialversicherungsausweis, in dem alle rentenwirksamen Beschäftigungen eingetragen wurden.

 


 

Das Rentenrecht der DDR kannte zahlreiche formale Besonderheiten. Die rückwirkende DDR Rentenberechnung wird beispielsweise beeinflusst durch

  • Arbeitsausfalltage (das Arbeitsentgelt ist nach geltendem Recht rentenwirksam)
  • Schutzfristen wegen Schwangerschaft
  • Wehrdienstzeiten
  • Zuordnung der Beitragszeiten in den Rechtskreis Ost oder West (bis zum 31.12.1991)
  • Zusatzversorgungssysteme für Angehörige der Intelligenz (z. B. Ingenieure, freiwillige Zahlungen)
  • Sonderversorgungssysteme (z.B. Angehörige der Nationalen Volksarmee)
  • Zeiten der politischen Verfolgung

 


DDR Rentenberechnung / Rentenüberleitung Ost

Besonderheiten sind im Einzelfall bei den seinerzeitigen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten. Verschiedene ehemalige Kombinate, Betriebe und Einrichtungen wurden in Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH, Aktiengesellschaften) umgewandelt.

Über Ausnahmen, z. B. die Umwandlung in Genossenschaften, Personengesellschaften oder anderen Organisationsformen im Bereich der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, entschied die Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt).

Rentenwirksame Stichtage sind zum Beispiel die Anmeldung zur Eintragung in das Register des Staatlichen Vertragsgericht (noch nach altem DDR GmbH-Recht) sowie Rentenbemessungen und gesetzliche Änderungen.

Problematisch ist, dass die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen ehemaliger DDR-Betriebe am 31.12.2011 endete. Über anderweitige Belege (wie z.B. Gehaltsnachweise, Geburtsurkunden (Kindererziehungszeiten), Zeugnisse (Schulausbildung) lassen sich rentenwirksame Zeiten jedoch glaubhaft machen.


Bei dieser anspruchsvollen Rechtslage ist es vielleicht verständlich, dass die Rentenberechnung keineswegs immer zum korrekten Ergebnis führt.

Nur am Rande sei erwähnt, dass in diesem Zusammenhang die im Internet veröffentlichten jährlichen Tätigkeitsberichte des Bundesversicherungsamtes (53113 Bonn) interessant zu lesen sind. Diese Behörde nimmt Aufgaben eines Prüfdienstes gegenüber der Deutschen Rentenversicherung wahr.


     

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