Beratung im Personalwesen

Beratung zu IT-Lösungen im Personalwesen

Gesetze, Verordnungen im Sozialversicherungsrecht, Tarifwerke sowie betriebseigene Geschäftsabläufe bestimmen das Personalwesen und insbesondere die Abrechnung der Personalkosten.

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Bereits vorhandene IT effizient nutzen

Kaum ein Bereich der Unternehmensverwaltung ist komplexer und wissensintensiver. Geld wird hier jedoch nicht verdient.

Oftmals lassen sich durch besseres Vernetzen im Unternehmen bereits vorhandener, zumeist teuer bezahlter, IT-Programme Kosten einsparen.

 

 


Im Unternehmen bereits vorhandene IT-Schnittstellen zum Personalwesen sinnvoll nutzen

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Kosteneinsparung durch gute Vernetzung der IT

Ein Schlüssel zur Kosteneinsparung liegt in der besseren Nutzung vorhandener Programmschnittstellen zu anderen IT-Programmen. Dabei ist es zunächst gleichgültig, ob die Lohn- und Gehaltsabrechnung an Dritte vergeben oder im eigenen Haus ausgeführt wird.

 

 

 


Kostensenkung durch Vernetzung im Unternehmen bereits vorhandener IT

Ein durchgängiger Informationsfluss, beispielsweise

ist jedoch auch heute nicht selbstverständlich. Oftmals liegt es an den sogenannten Programmschnittstellen. Unterschiedliche Programme, verschiedener Hersteller sind keineswegs immer miteinander kompatibel. Hier bestehen in der Praxis Möglichkeiten zur Kosteneinsparung – beispielsweise durch Vermeidung arbeitsintensiver und fehlerträchtiger Doppelerfassungen.


IT-Systemintegration im Personalwesen umfasst beispielsweise:
  • die elektronische Stellenverwaltung (Budgets, Personalkostenhochrechnung)
  • den automatisierten Schriftverkehr – (Formulare, Bescheinigungen, Textbausteine)
  • Zeitwirtschaft, Dienst- und Urlaubsplanung
  • Systemintegration der Personalakten durch scannen
  • mobile Datenerfassung (beispielsweise über Tablet, iPad, PDA)
  • elektronisch unterstützte Betriebsprüfung als Serviceangebot der Deutschen Rentenversicherung (euBP)

Doppelte Personaldatenerfassung vermeiden
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Händische Auswertungen und Erfassungen sind fehler- und kostenintensiv.

Kostenintensive sowie fehlerträchtige Doppelerfassungen von Personaldaten lassen sich durch geeignete Schnittstellen und Übertragungsverfahren vermeiden.

Die Datensätze müssen entsprechend der vereinbarten und (sozial)gesetzlich vorgeschriebenen Parameter vollständig sein. Die am Computer vorgenommenen Eingaben sind also in formatierter Form für die Schnittstelle des zur Weiterverarbeitung vorgesehenen IT-Programmes aufzubereiten.


IT-Beratung im Personalwesen – bei

  • Konfiguration Ihrer vorhandenen IT, Auswahl neuen  HR-Lösungen,
  • Vernetzung der bei Ihnen eingesetzten IT-Programme über deren Schnittstellen untereinander,
  • dies unter Berücksichtigung der in der Lohn- und Gehaltsabrechnung geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen.

     

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