Zeitliche Befristung der Rente wegen Erwerbsminderung

Zeitliche Befristung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

EU-Renten werden auf Zeit bewilligt

Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung bedeutet, dass diese zumeist auf Zeit, für längstens drei Jahre, bewilligt werden (§ 102 Abs. 2 S. 2 SGB VI).

Nachfolgend wäre ein neuer Antrag zu stellen. Über diesen wird in der Praxis aber oft nach Aktenlage entschieden – das heißt, eine neuerliche Vorstellung bei einem sozialmedizinischen Sachverständigen (umgangssprachlich Vertrauensarzt der Deutschen Rentenversicherung) ist nicht erforderlich,


. . .  keine Befristung, wenn Rentenanspruch unabhängig von der allgemeinen Arbeitsmarktlage besteht

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, auf die ein Anspruch unabhängig von der allgemeinen Arbeitsmarktlage besteht, können unbefristet geleistet werden.

Voraussetzung ist jedoch, dass eine Genesung “unwahrscheinlich” ist. Anders ausgedrückt, wenn nicht anzunehmen ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann (§ 102 Abs. 2 S. 5 SGB VI). Spätestens nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren sollte die Deutsche Rentenversicherung davon ausgehen.

Das Wort “unwahrscheinlich” ist in seiner Bedeutung jedoch abzugrenzen. Begriffe wie

  • unsicher
  • ungewiss oder
  • unklar

sind nicht so zu verstehen, dass eine Besserung des Leistungsvermögens unwahrscheinlich ist. Vielmehr ist diese bei einem ungewissen Krankheitsverlauf eben nicht unwahrscheinlich.


     

    - unabhängige Rechtsberatung zur gesetzlichen Rente -

    Bundesweit telefonisch oder online über das Internet

    deutschland, Rente, Beratung, Altersvorsorge

    Rentenberatung Martin Ziemann | Waldweg 29 | 24326 Stocksee

    Telefon: 04526 - 3818504

    E-Mail: epost@rentenberatung-ziemann.de


    Wenn Sie eine Nachricht schreiben möchten, klicken Sie bitte hier.

    unabhaengige Rentenauskunft und Altersvorsorge

    Berlin, Bremen, Fulda, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Kassel, Wismar, Rostock

    Flensburg, Lübeck, Kiel, Neumünster, Rendsburg, Schleswig, Ahrensboek, Ploen

    Ahrensburg, Bad Segeberg, Bad Schwartau, Kaltenkirchen, Norderstedt, Fehmarn

    Neustadt in Holstein, Bad Oldesloe, Bad Bramstedt, Heiligenhafen, Bad Schwartau
    Oldenburg in Oldenburg, Cuxhaven, Emden, Schwerin, Stralsund, Leer, Papenburg
    Lübeck, Plön, Heikendorf, Itzehoe, Wilhelmshaven, Stade, Aurich, Celle Lueneburg, Wolfsburg, Kassel, Bielefeld, Paderborn, Bremerhaven, Duesseldorf