Arztrenten – Berufsunfaehigkeitsrente online berechnen

Arztrenten

Ärztliche Altersversorgung bei Berufsunfähigkeit



Arztrenten – Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit online errechnen:


Bitte geben Sie die Summe der erworbenen Steigerungszahlen ein:


Bitte geben Sie die Summe der jährlich zuerkannten Zeitfaktoren ein:


Faktor zur Errechnung des Grundbetrages:


Bitte geben Sie die im Jahr des Rentenbeginns gültige Rentenbemessungsgrundlage ein:
Euro



Die Monatsrente bei Berufsunfähigkeit beträgt:

Euro (brutto)


Anmerkungen:

Wiederkehrender Eingabefehler: es wird nur die Summe der erworbenen Steigerungszahlen erfasst – nicht jedoch die Summe der jährlich zuerkannten Zeitfaktoren. Die Berechnung führt somit zu einem falschen Ergebnis.

Erläuterungen zur Bedienung des Online-Rechners finden Sie am Ende dieser Seite.


Wozu lässt sich dieser Online-Rentenrechner nutzen?

  • Mit diesem Rechner kann der monatliche (Brutto-)Rentenanspruch bei Berufsunfähigkeit näherungsweise ermittelt werden.

  • Der Rechner ist an die Satzung eines einzelnen ärztlichen Versorgungswerkes angelehnt. Dessen Satzung sieht vor, dass die Berufsunfähigkeitsrente mit einem Faktorwert „5“ zu errechnen ist.
  • Bei anderen Versorgungswerken können satzungsgemäß andere Bestimmungen gelten. In der Regel sind versicherungsmathematische Abschläge zu berücksichtigen. Tritt der Leistungsfall vor Vollendung des 60. Lebensjahres ein, kann näherungsweise mit einem Abschlag von 2,50 % gerechnet werden. Nach dem 60. Lebensjahr mit einem Abschlag von 0,3 % – für jeden Monat zwischen dem Eintritt des Leistungsfalles und vollendetem 65. Lebensjahr. Es wird empfohlen, den Faktorwert bei vorstehendem Rechner von „5“ auf „6“ zu setzen und die genannten Abschläge vom errechneten Bruttoergebnis in Abzug zu bringen.

Welche Bedeutung kommt der Steigerungszahl bei Errechnung des Versorgungsanrechtes zu?

In jedem beitragspflichtigen Jahr erwirbt der Arzt durch seine Versorgungsabgabe eine Steigerungszahl. Liegt die Versorgungsabgabe unterhalb der durchschnittlichen Versorgungsabgabe aller Mitglieder des Versorgungswerkes ist die Steigerungszahl < 1 liegt diese darüber > 1.

Nähere Informationen zur Steigerungszahl finden Sie, wenn Sie hier anklicken.


In Abweichung zu Altersrenten ist es bei Berufsunfähigkeitsrenten möglich,

  • dass kurzzeitig gezahlte, und somit in Summe niedrige, Versorgungsabgaben
  • eine höhere Rente bewirken,
  • als Abgaben, die über längere Zeiträume entrichtet wurden und in Summe höher sind.

Beispielberechnung für Arztrenten bei Berufsunfähigkeit:

A. Beitragszahlung über 1 Jahr – Versorgungsabgabe 27.417,60 €

Höchstbeitrag Versorgungsabgabe (im Beispieljahr 27.417,60 €) über 1 Jahr entrichtet (Zeitfaktor = 1). Nach diesem einen Jahr ärztlicher Tätigkeit tritt Berufsunfähigkeit ein. Die Durchschnittsabgabe aller Kammermitglieder beläuft sich im Beispieljahr auf 16.128,00 € und die Rentenbemessungsgrundlage auf 46.295,00 €.

Satzungsgemäße Berechnung der Arztrenten:

2 x 27.417,60 € Regelhöchstabgabe : 16.128,00 € Durchschnittsabgabe = 3,40.

Die durchschnittliche Steigerungszahl beträgt 3,40.

Der satzungsgemäße Grundbetrag beträgt 17,00 (3,40 x 5 satzungsmäßiger Faktorwert).

Zuzüglich Summe der durch Beitragszahlung erworbenen Steigerungszahlen (3,40) = 20,40.

Die Gesamtsteigerungszahl beträgt 20,40.

20,40 % der Rentenbemessungsgrundlage (46.295,00 €) = 787,01 € Bruttomonatsrente. 

Obwohl in Summe nur 27.417,60 € an Versorgungsabgaben entrichtet wurden, beläuft sich die Berufsunfähigkeitsrente auf ca. 787,01 €.


B. Beitragszahlungen über 5 Jahre – Versorgungsabgaben 80.640,00 €

Über 4 Berufsjahre (Zeitfaktor = 4) wurde jährlich die durchschnittliche Versorgungsabgabe von 16.128,00 € entrichtet. Nach vier Jahren tritt der Leistungsfall ein. Die durchschnittliche Steigerungszahl beträgt in jedem Jahr 2. Der satzungsgemäße Grundbetrag ist somit 10 (satzungsmäßiger Faktorwert 5). Die Summe der durch Beitragszahlungen erworbenen Steigerungszahlen ist 8.

Die Gesamtsteigerungszahl beläuft sich auf 18.

Obwohl in Summe 64.512,00 € an Versorgungsabgaben entrichtet wurden, beträgt die Berufsunfähigkeitsrente nur ca. 694,43 €.


Erläuterungen zu vorstehendem Rentenrechner:

  • Zeile: „Summe“ der erworbenen Steigerungszahlen“                                        Diese Angabe sollte aus der dem Kammermitglied jährlich zugehenden „Bescheinigung über Leistung der Versorgungsabgaben“ ersichtlich sein.
  • Zeile: „Summe“ der jährlich zuerkannten Zeitfaktoren“                                      Auch diese  Angabe sollte aus der Leistungsbescheinigung ersichtlich sein. Soweit dort nicht ausgewiesen kann für jedes Jahr, in welchem über 12 Monate Beiträge gezahlt wurden, der Wert 1 als Basis genommen werden (sonst monatlich anteilig z.B. vom 01.06. – 31.12. = 0,5833).
  • Zeile: „Errechnung des Grundbetrages“                                                                Beim Grundbetrag handelt es sich um einen in der Satzung des ärztlichen  Versorgungswerkes ausgewiesenen Faktorwert (Multiplikator). Dieser bezieht sich in der Regel auf die Rentenart beziehungsweise das Geburtsjahr des Kammermitglieds. Der Wert des Faktors sollte aus der Satzung des Versorgungswerkes ersichtlich sein. 
  • Zeile: „gültige Rentenbemessungsgrundlage“                                                      Die im aktuellen Jahr – für das jeweilige ärztliche Versorgungswerk – gültige Rentenbemessungsgrundlage ist dort zu erfragen.   
    • Bitte beachten: Nicht alle Ärzteversorgungswerke berechnen die Arztrenten unter Berücksichtigung eines Grundbetrages. Verschiedentlich findet auch ein vom Eintrittsalter abhängiger Multiplikator Anwendung. Vorstehender Rechner erwartet die Eingabe des Grundbetrages.   

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