Altersvorsorgeberatung – Rente planen und Geld sparen
Update: Stresstest für Ihre (private) Altersvorsorge. Bitte hier anklicken |
Rentenberater haben in langfristigen Zeiträumen zu denken. Das hängt mit deren beruflichen Pflichten zusammen. Sie beraten in erster Linie in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Deren Rentenzahlungen beruhen auf dem sogenannten Generationenvertrag. Finanzielle Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Vorsorge (z.B. Riester-Rente) zahlen sich regelmäßig erst nach langen Zeiträumen aus.
Die Altersvorsorgeberatung zählt zu den anspruchsvollsten Aufgaben eines unabhängigen Rentenberaters.
warum AltersVorsorgeberatung durch unabhängige Rentenfachleute?
- Pflicht zur unabhängigen und neutralen Beratung
- Sicherheit Ihrer Geldanlage steht im Mittelpunkt
- nachweisbare Kenntnis der Gesetzeslage rund um den Themenkreis gesetzliche Rentenversicherung und staatlich geförderten Altersvorsorge
- Klartext hinsichtlich der wahren Rendite Ihrer Altersvorsorge
- keine Zusammenarbeit mit Versicherungsvertretern, Banken oder Emittenten
- kein Verkauf von Finanz- und Anlageprodukten oder anderen Kapitalanlagen
- umfassende berufliche Qualifikation
Gesetzliche Rente genügt nicht als Altersvorsorge
Wertverlust der Altersversorgung hier online berechnen:
Entgegen der Äusserungen des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm ist die Rente keineswegs sicher. Die gesetzliche und private Vorsorge unterliegt einer zunehmenden Besteuerung und Sozialabgabenpflicht.
Wie sich die Zwangsabgaben entwickeln werden, lässt sich nur schwer prognostizieren.
In der aktuellen Niedrigzinsphase sind Guthaben, beispielsweise aufgrund Inflation und Abgeltungssteuer, gefährdet. Die Ursachen der niedrigen Zinsen sind nach Auffassung des Autors in der Schuldenkrise zu suchen. Steigen die Zinssätze, sind zahlreiche Staaten nicht länger in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Inflation und Rente
Ein Rechenbeispiel: Bereits ein
- niedriger Anstieg der Verbraucherpreise (3,00 % gemäß Prognose Bundesbank für 2021) sowie
- Anpassung der Renten um 0,72 % (Jahr 2021 / Ost im Westen fiel die Rentenerhöhung aus)
bewirkt nach 5 Jahren einen Kaufkraftverlust von etwa 10,50 %.

Der Kaufkraftverlust der Rente beträgt unter vorstehenden Annahmen nach 5 Jahren etwa 10,50 %. Im Westen fiel die Rentensteigerung 2021 aus. Die Inflation wird von der Bundesbank für 2021 mit über 3,00 % prognostiziert.
Update: Die Corona-Wirtschaftskrise löst seit März 2020 neue Risiken aus. Deren Folgen lassen sich derzeit, im Februar 2021. noch nicht abschätzen.
Ähnliches gilt für die der öffentliche (gesetzliche) und private Altersvorsorge (Kapitaldeckungsverfahren). Beispielsweise legen Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und berufsständische Versorgungswerke die eingehenden Beitragszahlungen ganz überwiegend auf dem freien Kapitalmarkt an. Auch deren Fähigkeit, rentierliche Renten auszahlen zu können, ist mit abhängig von der Entwicklung auf den Geldmärkten.
Altersvorsorgeberatung, Rendite und Kapitalerhalt
Im privaten Bereich ist aus hiesiger Sicht zunächst der Kapitalerhalt wichtig. Rendite ist erstrebenswert. Rendite hat in Zeiten niedriger Zinsen in der Regel auch etwas Spekulatives. Annahmen und Mutmaßungen sollten jedoch nicht Grundlage der Altersvorsorge sein. Die Kaninchen, die künftig aus dem Hut gezaubert werden können, leben bereits – sitzen aber noch im Käfig. Die Vermögensumverteilung durch Lastenausgleich wird aber bereits öffentlich diskutiert.
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Versicherungen können Leistungen kürzen
Eine Gefahr der Insolvenz von Versicherungen besteht aktuell wohl nicht. Jedoch hat der Gesetzgeber durch das “Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte” formale Voraussetzungen geschaffen, die es Versicherungsgesellschaften ermöglichen, künftig von vertraglich garantierten Vereinbarungen abzuweichen. Gemäß Gesetzesbegründung sollen „ökonomisch ungerechtfertigte“ Geldauszahlungen verhindert werden.
Übersetzt dürfte das heißen, dass Versicherungsunternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, ihre Leistungen einschränken können. Zwar ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich; es sieht jedoch so aus, dass diese in Anwendung des vorgenannten Gesetzes erteilt werden kann.
Anhebung der Regelaltersgrenze bewirkt Leistungskürzung
Einem vergleichbaren Zweck erfüllt nach hiesiger Auffassung das im Zuge der Rentenreform 2007 beschlossene „Altersanpassungsgesetz“. Gemäß Gesetzesbegründung dient es ausdrücklich der „Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der Deutschen Rentenversicherung“.
Durch das Altersanpassungsgesetz wurde die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Lebensjahre angehoben. Versicherte können erst zwei Jahre später in Rente gehen, was einer – einseitig beschlossenen – Leistungskürzung gleichkommt. Heute ist bereits die Rede von der Rente mit 69. Beide Formen der Altersabsicherung – privat und gesetzlich – sind gefährdet. Um Nachteile zu vermeiden, wären diese Entwicklungen in der persönlichen Ruhestandsplanung mit zu berücksichtigen.
Persönliche Lebensrisiken, wie beispielsweise
- Arbeitslosigkeit
- Insolvenz des eigenen Unternehmens
- Erwerbsminderung aufgrund Krankheit
können in die Altersvorsorgeberatung mit einbezogen werden. Wichtig ist, dass die Rente auch dann gezahlt wird, wenn das Leben anders verläuft als geplant.
Einen Königsweg gibt es in der Regel nicht. Zukunftsfähige Vorsorge ist jedoch auch Arbeitnehmern möglich, die über ein eher durchschnittliches Einkommen verfügen.