Ärzteversorgung
Praxisbeispiel zum Themenkreis Ärzteversorgung:
Oftmals wird Klinikärzten vom Arbeitgeber der Abschluss einer zusätzlichen Ärzteversorgung angeboten.
Diese Vertragsangebote zur Altersabsicherung werden gerne mit klingenden Worten wie zum Beispiel „Top-, Premium- oder Exklusiv-Vorsorge“ für leitende Mediziner beworben. Eine genauere Prüfung der Vertragsmodalitäten ist bereits aufgrund der langen zeitlichen Bindungsdauer sinnvoll.
sind “Top” Angebote zur Ärzteversorgung wirklich spitze?
. . . besser mit dem spitzen Bleistift rechnen
Bei einer Anlageentscheidung sind insbesondere
- die rechnerische Rendite der zusätzlichen Ärzteversorgung,
- die formalen Modalitäten der Auszahlung,
- sowie alternative Anlageformen zu berücksichtigen.
Oftmals lassen Vorsorgeangebote eine vorzeitige Inanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu. Eine Aussage, welche Geldleistung zu einem Stichtag garantiert zur Verfügung stehen wird, ist den Unterlagen der zusätzlichen Ärzteversorgung nicht immer zu entnehmen.
Wie hoch ist die Rendite des eingezahlten Kapitals?
Dieses steht in Abhängigkeit zur künftigen Überschussbeteiligung, so die gängige Begründung. Das mag so sein. Jedenfalls sollte die Gesellschaft eine Mindestverzinsung des eingezahlten Kapitals garantieren. Das ist bei anderen Anlageformen auf dem freien Kapitalmarkt (z.B. festverzinsliche Wertpapiere) durchaus üblich.
um welchen Prozentsatz erhöht sich die jährliche Rente?
Zu prüfen wäre im Weiteren, in welcher Höhe Rentenanpassungen gewährt werden. Oftmals ist lediglich ein Rentenzuwachs von einem Prozentpunkt im Jahr garantiert. Der Vorsorgevertrag sollte eine abweichende Formulierung vorsehen. Beispielsweise dergestalt, dass die Steigerung wenigstens der in Prozent ausgedrückten Rentenanpassung des örtlich zuständigen ärztlichen Versorgungswerkes entsprechen muss.
Anleger können von unabhängigen Informationen profitieren:
- Pflicht des Rentenberaters zur unabhängigen und neutralen Beratung,
- Sicherheit Ihrer Geldanlage steht im Mittelpunkt,
- geprüfte Sachkenntnis rund um den Themenkreis gesetzliche Altersvorsorge,
- Klartext hinsichtlich der Risiken der Altersvorsorge,
- keine Zusammenarbeit mit Versicherungsvertretern, Banken oder Emittenten,
- kein Verkauf von Finanz- und Anlageprodukten oder anderen Kapitalanlagen,
- langjährige Berufspraxis im Krankenhauswesen und der Zusammenarbeit mit Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen