Altersversorgung Betriebsrente durch Entgeltumwandlung | Krankenkassenbeitrag bei Auszahlung

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Sozialabgaben auf Betriebsrente

Hier wird die betriebliche Altersvorsorge zunehmend kritisch gesehen. Ein Grund liegt in der nachgelagerten Sozialabgabenpflicht.

Ungeachtet des Durchführungsweges der betrieblichen Altersvorsorge können mit Rentenbeginn erhebliche Sozialabgaben auf den Rentenbezieher zukommen (soweit Freibetragsgrenze gemäß § 226 Abs. 2 S. 1 SGB V  übersteigend).

Video-Kommentar zur betrieblichen Altersversorgung. Lohnt sich die Entgeltumwandlung in die Betriebsrente?


Betriebsrente – Aktuelle Sozialversicherungsbeiträge hier online berechnen:

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Mit diesem Online-Rechner können Sie die aktuelle Beitragslast zur Sozialversicherung (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) bei Auszahlung der Betriebsrente ermitteln.

 

 

 

 

 


Weder die

  • künftige Abgabenlast für Kranken- und Pflegeversicherung, noch die
  • zukünftige steuerliche Belastung oder der
  • Kaufkraftverlust infolge Inflation, noch etwaige
  • neue gesetzliche Abgaben (zuletzt der 2015 eingeführte und stetig steigende KV-Zusatzbeitrag)

lassen sich voraussagen. Betriebliche Altersversorgung könnte eher Spekulation als vertrauenswürdige Altersvorsorge sein. Der Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge in den zurückliegenden Jahren, die Einführung neuen Abgabenarten (Zusatzbeitrag Krankenversicherung – aber auch Pflegeversicherung in den 90er Jahren) sind jedenfalls eine Tatsache.


Nachfolgender Text als allgemeine Information über die Entgeltumwandlung:

Ein passendes Konzept der Betriebsrente bzw. betrieblichen Altersvorsorge für alle Betriebsarten gibt es so nicht. Als Arbeitgeber haben Sie es in der Hand, aus den sogenannten fünf Durchführungswegen der Betriebsrente auszuwählen:

1. Pensionszusage
2. Direktversicherung
3. Pensionskasse
4. Pensionsfonds
5. Unterstützungskasse


Für Arbeitgeber wichtige (Neben-)Kriterien bei Auswahl des Anlageproduktes sind unter anderem:

  • Übernahme der Verwaltungsaufgaben durch den Versicherer,
  • Unterstützung bei der arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung durch die Versorgungseinrichtung (z. B. leistungs- oder bedarfsbezogene Versorgung anbelangend),
  • Benennung eines qualifizierten Ansprechpartners für die Mitarbeiter bei Fragen zur Altersvorsorge

Arbeitgeber können durch die betriebliche Altersversorgung

    • die Lohnnebenkosten durch Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge mindern,
    • gewinnbringende Umwandlung von Überstunden in eine attraktive Altersvorsorge anbieten,
    • die Motivation und Betriebsbindung ihrer Mitarbeiter durch eine zusätzliche Altersvorsorge erhöhen und
    • aufgrund der Mitarbeiterfürsorge einen auch nach außen wirkenden Imagegewinn erzielen.

     

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