Unabhängige Rechtsberatung zur
- gesetzlichen Rente,
- gesetzlichen Unfallversicherung,
- betrieblichen und berufsständischen Versorgung,
- zum sozialen Entschädigungsrecht und dem
- übrigen Sozialversicherungsrecht sowie
- Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente.
(Rentenberatung gemäß Paragraph 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz)
Rentenberatung im Einzelnen:
Gesetzliche Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI)
(Regelaltersrente | Rente für besonders langjährig Versicherte | für langjährig Versicherte | für schwerbehinderte Menschen | wegen Arbeitslosigkeit | wegen Berufsunfähigkeit | wegen Erwerbsminderung)
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Freiberufler, Selbständige und Unternehmen
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Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
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Betriebliche Altersvorsorge und berufsständische Versorgung
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Ehelicher Versorgungsausgleich
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Soziales Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz)
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Rentenbescheid – unabhängige rechtliche Prüfung auf FehlerFast jeder zweite Rentenbescheid ist falsch, berichtet beispielsweise der Norddeutsche Rundfunk (Fernsehsendung Nordmagazin) im Oktober 2014. Inwieweit diese Zahl zutrifft, kann hier nicht eingeschätzt werden – andere Veröffentlichungen sprechen von etwas niedrigeren Zahlen. Sie haben Fragen zu Ihrem Rentenbescheid? Eine umfassende Prüfung ist kostengünstiger, als Sie vielleicht denken. Die Erstauskunft ist kostenfrei. |
„ … denn eins ist sicher: Die Rente“ –
so der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Am 10. Oktober 1997 verkündete er diese Worte im Deutschen Bundestag anläßlich der anstehenden Bundestagswahlen.
Als gesichert gilt hingegen, dass in einer Vielzahl von Fällen noch nicht einmal die Rentenbescheide stimmen. (Quellen: z.B. FOCUS, NDR, BILD). In diesen sollen Ihre verdienten Rentenansprüche festgestellt werden. Gerichtlich registrierte Rentenberater geben Auskunft über Ihre tatsächlichen Ansprüche und erteilen unabhängigen Rechtsrat rund um den Themenkreis Rentenrecht.