Rentenabschlag vermeiden durch Ausgleichszahlung

Rentenabschlag – finanzielle Nachteile vermeiden


Der gesetzlich festgelegte Rentenabschlag wirkt sich auf jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Renten

  • wegen Alters,
  • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • bei Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten,

aus. Jeder Monat des vorzeitigen Rentenbeginns mindert den Rentenanspruch um 0,30 Prozent (§ 77 SGB VI).

Es sei denn, die Minderung wird der Deutschen Rentenversicherung „abgekauft“. Das heißt, durch Entrichten von Rentenbeiträgen ausgeglichen (§ 187a SGB VI). Zumeist aber bewegen sich die zum vollständigen Ausgleich der Rentenminderung erforderlichen Beitragszahlungen im höheren fünfstelligen Bereich.


Rentenabschlag online errechnen

Rentenabschlag vermeiden durch freiwillige Ausgleichszahlung bei vorgezogener Altersrente

Einen Online Rechner zur Kalkulation der Ausgleichszahlung finden Sie, wenn Sie hier anklicken.


Keineswegs jeder Arbeitnehmer verfügt über die erforderlichen Geldmittel, um die Ausgleichszahlung vorzunehmen. Dabei steht auch die Frage im Raum, ob sich die eigene Einzahlung in die Rentenkasse langfristig rentiert. Anders kann sich die Rentabilität darstellen, wenn der Arbeitgeber den erforderlichen Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung an die Deutsche Rentenversicherung überweist. Aus nachfolgenden Gründen ist das nicht völlig abwegig:


Verständigung mit dem Arbeitgeber suchen

Unabhängig davon, aus welchem Grund Sie in Frührente gehen möchten – manche Arbeitgeber haben ein offenes Ohr für das Anliegen älterer Mitarbeiter. Die Ihnen entstehenden rentenwirksamen Nachteile lassen sich begründet darlegen und präzise berechnen. Näheres zum Ausgleich der Rentenminderung durch den Arbeitgeber finden Sie hier.

Wird der arbeitgeberseitige Zahlbetrag für den Arbeitsplatzverlust (Abfindungszahlung) zweckgebunden als Ausgleichszahlung an die Deutsche Rentenversicherung überwiesen, bewirkt dies Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (§ 3 Nr. 28 EStG und § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).